Gebäudeversicherung kündigen – Infos und Vorlage, Teil I

Gebäudeversicherung kündigen – Infos und Vorlage, Teil I

Das Eigenheim ist im doppelten Sinne viel wert. Denn zum einen steckt sehr viel Geld in den eigenen vier Wänden. Zum anderen hat das Eigenheim als Zuhause einen hohen emotionalen Wert. Eine Immobilie durch eine Gebäudeversicherung gegen Schäden abzusichern, macht deshalb durchaus Sinn. Allerdings gibt es Situationen, in denen es sich lohnen kann, über eine Kündigung der bestehenden Versicherung nachzudenken.

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Gebäudeversicherung kündigen - Infos und Vorlage, Teil I

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherungsumfang nicht mehr zum Bedarf passt oder die Beiträge sehr hoch sind und ein anderer Versicherer einen vergleichbaren Schutz zu besseren Konditionen bietet.

Auch wenn der Eigentümer die Gebäudeversicherung beim Hauskauf vom Vorbesitzer übernommen hat oder eine versicherte Immobilie erbt, kann eine Kündigung sinnvoll sein.

Wie bei jeder anderen Versicherung ist der Versicherungsnehmer auch bei der Gebäudeversicherung nicht für immer an den Vertrag gebunden. Doch bei einer Kündigung sollte er ein paar Dinge beachten.

In einem zweiteiligen Ratgeber haben wir die wichtigsten Infos dazu zusammengestellt. Und eine Vorlage für die Kündigung der Gebäudeversicherung stellen wir ebenfalls zur Verfügung:

Das leistet eine Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung, oder genauer die Wohngebäudeversicherung, gehört in die Gruppe der Sachversicherungen. Sie schützt die eigene Immobilie in verschiedenen Schadensfällen.

Dazu zählen Ereignisse, die das Eigenheim direkt beschädigen. Ein Brand, ein Sturm- oder Hagelschaden, eine Explosion oder ein Wasserschaden nach einem Rohrbruch sind Beispiele für versicherte Schadensereignisse.

Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten, die für die notwendigen Reparaturen anfallen. Bei größeren Schäden bezahlt die Versicherung auch die erforderliche Renovierung.

Und im schlimmsten Fall kommt die Gebäudeversicherung für den Wiederaufbau der zerstörten Immobilie auf. Auch wenn der emotionale Wert nicht zu ersetzen ist, kann die Versicherung so zumindest einen finanziellen Ruin vermeiden.

Allerdings sind nicht alle Schäden am Haus über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Das gilt zum Beispiel für Schäden, die die Folge von Hochwasser und Überschwemmungen, Erdrutschen oder Erdbeben sind.

Solche Ereignisse fallen in den Zuständigkeitsbereich der Elementarschadenversicherung. Sie ist ein Baustein, der zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann.

Die Gebäudeversicherung ordentlich kündigen

Durch eine ordentliche Kündigung kann der Versicherungsnehmer den laufenden Vertrag regulär beenden. Möglich ist eine ordentliche Kündigung immer zum Ende einer Versicherungslaufzeit.

Eine Begründung ist nicht notwendig. Allerdings muss der Versicherungsnehmer die Kündigungsfrist einhalten. Aus diesem Grund wird auch von einer fristgerechten Kündigung gesprochen.

Die Laufzeit von einer Gebäudeversicherung beträgt meistens ein Jahr. Kündigt der Versicherungsnehmer den Vertrag nicht, läuft die Gebäudeversicherung jeweils ein weiteres Jahr lang weiter.

Es gibt aber auch Gebäudeversicherungen mit einer ersten Laufzeit von drei oder fünf Jahren. Die lange Laufzeit belohnen die Versicherer mit günstigeren Prämien. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängern sich dann auch diese Versicherungen immer um ein weiteres Jahr. Eine ordentliche Kündigung ist damit erstmals nach drei oder fünf Jahren und danach immer jährlich möglich.

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Achtung: Ein Versicherungsjahr ist nicht unbedingt gleichbedeutend mit dem Kalenderjahr. Maßgeblich ist vielmehr, wann der Vertrag geschlossen wurde. Das Versicherungsjahr beginnt nämlich an dem Tag, ab dem die Versicherung läuft, und endet genau ein Jahr später. Schließt der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung zum Beispiel zum 1. Juli ab, läuft das Versicherungsjahr also vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Die Kündigungsfrist bei einer Gebäudeversicherung beträgt in aller Regel drei Monate. Für den Versicherungsnehmer heißt das, dass seine Kündigung spätestens drei Monate vor Ende der aktuellen Laufzeit beim Versicherer eingegangen sein muss.

Verpasst er die Frist, verlängert sich die Versicherung um eine weitere Laufzeit und die Kündigung kann erst zum nächsten Stichtag im Folgejahr wirksam werden.

So funktioniert die ordentliche Kündigung

Möchte der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung fristgerecht zum Ablauf kündigen, genügt ein kurzes Schreiben. Darin sollte er zuerst die Daten zum Versicherungsvertrag angeben, damit die Kündigung eindeutig zugeordnet werden kann.

Anschließend erklärt er, dass er den Vertrag nicht fortführen möchte. Begründen muss er die Kündigung nicht und es ist auch nicht notwendig, ein konkretes Datum zu nennen. Es reicht, wenn der Versicherungsnehmer zum nächstmöglichen Termin oder zum Ende dieser Vertragslaufzeit kündigt.

Gekündigt werden, muss die Gebäudeversicherung immer schriftlich. Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist nicht wirksam. Allerdings ist es nicht notwendig, ein klassisches Schreiben per Post zu verschicken.

Denn seit einer Gesetzesänderung genügt die Textform und die Textform kommt ohne eigenhändige Unterschrift aus. Aus diesem Grund kann der Versicherungsnehmer die Kündigung auch per E-Mail, als Fax oder über ein Online-Formular übermitteln.

Dennoch ist ratsam, eine Versandart zu wählen, die belegbar ist. Sollte der Versicherer behaupten, dass er die Kündigung nicht oder erst nach Ablauf der Frist bekommen hat, ist es nämlich sehr nützlich, wenn der Versicherungsnehmer die Behauptung widerlegen kann.

Sehr wichtig ist außerdem, dass der Versicherungsnehmer rechtzeitig kündigt. Ob er die Kündigungsfrist eingehalten hat, richtet sich danach, wann der Versicherer das Schreiben bekommt.

Auf welches Datum die Kündigung datiert ist oder wann der Versicherungsnehmer das Schreiben abgeschickt hat, ist nicht maßgeblich. Sinnvoll ist daher, nicht bis zum letzten Tag abzuwarten, sondern die Kündigung frühzeitig zu versenden.

Vorlage für eine ordentliche Kündigung der Gebäudeversicherung

Versicherungsnehmer
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Kündigung der Wohngebäudeversicherung

(Genaue Bezeichnung des Tarifs), Vertragsnummer ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.

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Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich. Von Kontaktaufnahmen zu Werbezwecken bitte ich abzusehen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift

In Teil II schauen wir uns an, wann die Gebäudeversicherung außerordentlich gekündigt werden kann.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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