Handyvertrag richtig kündigen – Infos, Tipps und Musterbrief
Die Konkurrenz auf dem Mobilfunkmarkt ist riesig. Deshalb buhlen die Mobilfunkanbieter mit immer besseren und immer günstigeren Tarifangeboten um Kunden. Es kann sich also durchaus lohnen, den alten Handyvertrag zu kündigen.
Heutzutage hat fast jeder mindestens ein Handy. Kein Wunder, dass sich die Anbieter etwas einfallen lassen müssen, um ihre Kunden zu halten und neue Kunden zu gewinnen. Also entwickeln sie regelmäßig neue Tarifmodelle, die umfangreichere Leistungen bei günstigeren Kosten bieten.
Für den Handynutzer kann es sich deshalb auszahlen, wenn er sich regelmäßig informiert und bei einem attraktiven Angebot zuschnappt. Doch bei einem Anbieterwechsel muss der alte Handyvertrag gekündigt werden.
Wie das geht und worauf es zu achten gilt,
erklären die folgenden Infos und Tipps:
Inhalt
Handyvertrag richtig kündigen – die Kündigungsfrist
Handyverträge gibt es in vielen verschiedenen Varianten. Meistens wird ein Handyvertrag aber mit einer Erstlaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Wird der Vertrag nach dieser ersten Mindestlaufzeit fortgeführt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr.
Eine ordentliche, fristgerechte Kündigung kann immer zum Ende einer Vertragslaufzeit erfolgen. Welche Kündigungsfrist dabei eingehalten werden muss, ist in den Vertragsbedingungen angegeben. Häufig beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, teilweise ist es auch nur ein Monat.
Eine Kündigungsfrist von drei Monaten bedeutet, dass der Handyvertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist, wann der Anbieter das Kündigungsschreiben erhält.
Es spielt also keine Rolle, auf welches Datum das Kündigungsschreiben datiert ist oder wann der Mobilfunknutzer das Schreiben weggeschickt hat. Stattdessen zählt nur, wann das Schreiben beim Anbieter eingeht. Und im Zweifel muss der Mobilfunknutzer nachweisen, dass seine Kündigung rechtzeitig beim Mobilfunkanbieter vorgelegen hat.
Aus diesem Grund ist es ratsam, einen belegbaren Versandweg zu nuten. Dies kann beispielsweise ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll sein. Alternativ kann der Mobilfunknutzer seine Kündigung frühzeitig an den Anbieter schicken und eine Kündigungsbestätigung anfordern. Auch so hat er einen verbindlichen Nachweis.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es noch die außerordentliche Kündigung. Sie beendet den Handyvertrag vorzeitig und ist nicht an eine Kündigungsfrist gebunden. Allerdings kann der Handynutzer nur dann von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn ein wichtiger und schwerwiegender Grund vorliegt. Wann ein solcher Grund gegeben ist, steht in den Vertragsbedingungen.
Tipp: Möchte oder muss der Handynutzer vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen, liegt aber kein Grund vor, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen würde, kann er seinen Mobilfunkanbieter nach einer sogenannten Kulanzkündigung fragen. Der Mobilfunkanbieter muss sich zwar nicht darauf einlassen. Aber oft stimmen die Mobilfunkanbieter einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu, wenn der Handynutzer seine Situation plausibel macht.
Handyvertrag richtig kündigen – die Form
Ein Handyvertrag muss grundsätzlich schriftlich gekündigt werden. Ein einfaches Schreiben reicht hierfür aber aus, ein besonderes Kündigungsformular muss nicht ausgefüllt werden.
Sein Kündigungsschreiben kann der Handynutzer auf dem Postweg an den Anbieter schicken oder in einem Handyshop vor Ort abgeben. Eine Kündigung per Fax wird ebenfalls oft akzeptiert. Die genauen Bedingungen zur Kündigung finden sich in den Vertragsbedingungen und auf den Internetseiten der Mobilfunkanbieter.
Inzwischen stellen viele Mobilfunkanbieter ein Kontaktformular auf ihren Internetseiten bereit, durch das der Handyvertrag auch online gekündigt werden kann. Der Nachteil bei dieser Kündigungsvariante ist, dass der Handynutzer nicht wissen kann, ob die Technik funktioniert und der Anbieter die Kündigung tatsächlich bekommen hat.
Bleibt noch genug Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, kann der Handynutzer das Online-Formular natürlich nutzen. Sollte er bis kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist aber keine Kündigungsbestätigung bekommen haben, sollte er nachfragen und ggf. noch einmal schriftlich kündigen.
Handyvertrag richtig kündigen – die Inhalte des Schreibens
Für ein wirksames Kündigungsschreiben reicht es aus, wenn der Handynutzer erklärt, dass er seinen bestehenden Handyvertrag beenden will. Warum die Kündigung erfolgt, muss er nicht angeben. Er kann seine Kündigung zwar begründen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Dies gilt jedoch nur bei einer ordentlichen Kündigung. Kündigt der Handynutzer außerordentlich, muss er erklären, warum er von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Mit den wesentlichen Daten zum Mobilfunkvertrag, der Kündigungserklärung und der Unterschrift ist das Kündigungsschreiben komplett. Dennoch ist es sinnvoll, die Kündigung um ein paar weitere Hinweise zu ergänzen:
- Wurde ein Handyvertrag gekündigt, versuchen viele Mobilfunkanbieter, den Kunden durch besondere Angebote zurückzuwerben. Möchte der Kunde von Rückwerbeversuchen verschont bleiben, sollte er dies in seinem Schreiben angeben.
- Zusammen mit dem Vertragsabschluss erteilt der Handynutzer durch eine entsprechende Klausel im Kleingedruckten meist die Erlaubnis, persönliche Daten zu Werbezwecken zu nutzen. Diese Erlaubnis erlischt mit der Kündigung nicht. Bei bestimmten Daten wie dem Namen und der Anschrift ist außerdem gar keine Einwilligung für die Nutzung zu Werbezwecken notwendig. Um die Werbeflut einzudämmen, sollte der Nutzer deshalb die erteilte Einwilligung widerrufen und einer Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken widersprechen.
- Hat der Handynutzer seinem Anbieter eine Einzugsermächtigung erteilt, wird sie mit dem Vertragsende automatisch unwirksam. Denn die Einzugsermächtigung ist an die Rechnungsbeträge aus dem Vertrag geknüpft. Besteht der Vertrag nicht mehr, werden auch keine Zahlungen mehr fällig. Trotzdem kann es nicht schaden, den Anbieter daran zu erinnern, dass er nach dem Vertragsende nichts mehr vom Konto abbuchen darf.
Übrigens: Es kommt immer wieder vor, dass der Mobilfunkanbieter zwar den Eingang der Kündigung bestätigt, den Handynutzer aber um einen Rückruf bittet. Oft wird erklärt, der Anruf wäre notwendig, damit die Kündigung bearbeitet werden kann.
Tatsächlich ist ein solcher Rückruf aber in aller Regel nicht erforderlich. Denn wenn der Anbieter die Kündigung fristgerecht erhalten hat, wird sie wirksam. Der Anruf zielt eher darauf ab, den Kunden davon zu überzeugen, den Vertrag doch nicht zu kündigen oder einen neuen Vertrag abzuschließen.
Handyvertrag richtig kündigen – ein Musterbrief
Handynutzer
Anschrift
Mobilfunkanbieter
Anschrift
Ort, Datum
Kündigung meines Mobilfunkvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag
Bezeichnung des Vertrags: ______________________________
Vertrags-/Kundennummer: ______________________________
Mobilfunknummer: ______________________________
ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin.
Bitte sehen Sie davon ab, mich zu Rückwerbezwecken zu kontaktieren. Gleichzeitig widerrufe ich zum Vertragsende die Ihnen erteilte Einwilligung, meine Daten zu Werbezwecken zu verwenden. Darüber hinaus widerspreche ich der Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken.
Rein vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die erteilte Einzugsermächtigung mit Vertragsende und darüber hinaus erlischt.
Bitte schicken Sie mir in den kommenden zwei Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit verbindlicher Angabe des Vertragsendes zu. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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