Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 2

Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 2

Die Kfz-Versicherung oder genauer die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört in die Gruppe der Pflichtversicherungen. Ohne gültigen Versicherungsschutz darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Umso größer ist der Schreck, wenn plötzlich die Kündigung des Versicherers im Briefkasten liegt. Vielen Autofahrern ist gar nicht klar, dass nicht nur sie den Anbieter wechseln können, sondern dass auch der Versicherer den Vertrag kündigen kann.

Vom Kfz-Versicherer gekündigt - und jetzt Teil 2

Und in der Praxis ist eine Kündigung durch den Kfz-Versicherer gar nicht so selten. Nur gerät der Versicherungsnehmer dadurch in eine ziemlich blöde Situation. Denn das Auto muss solange auf dem Parkplatz oder in der Garage stehen bleiben, bis eine neue Kfz-Versicherung abgeschlossen ist. Doch wenn der Vorversicherer den Vertrag gekündigt hat, kann es schwierig werden, eine gute Police zu finden.

Am besten ist deshalb, wenn es erst gar nicht dazu kommt, dass der Kfz-Versicherer den Vertrag kündigt. Aber falls es doch passiert ist, haben wir einen zweiteiligen Ratgeber zusammengestellt. Dabei haben wir in Teil 1 die fünf häufigsten Gründe für eine Kündigung durch den Kfz-Versicherer genannt.

Nun folgen Tipps, wie der Versicherte auf die Kündigung reagieren kann:

Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt?

Eine Kündigung durch den Kfz-Versicherer versetzt den Versicherten in eine unangenehme Lage. Denn zunächst steht er ohne Versicherungsschutz da. Doch ohne gültigen Kfz-Versicherungsschutz darf sein Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Also muss eine neue Versicherung her.

Doch dann taucht gleich das nächste Problem auf. Füllt der Versicherte das Antragsformular aus, muss er nämlich angeben, wer den vorherigen Vertrag beendet hat.

Und die Info, dass die Kündigung durch den Kfz-Versicherer erfolgte, kann dazu führen, dass die angefragte Versicherung den Antrag komplett ablehnt oder dem Versicherungsnehmer nur eine Police zu schlechteren Konditionen anbietet.

Deshalb ist natürlich am besten, wenn der Versicherte dem Kfz-Versicherer erst gar keinen Grund für eine Kündigung liefert. Der Versicherte sollte also wahrheitsgemäße Angaben machen und sicherstellen, dass er die Versicherungsprämien immer pünktlich und vollständig bezahlt.

Bei Änderungen, die Auswirkungen auf das Versicherungsrisiko haben, sollte er den Versicherer informieren und den Vertrag anpassen lassen.

Außerdem sollte der Versicherte abwägen, ob er wirklich jeden Schaden über die Kfz-Versicherung abwickelt. Vor allem wenn es in jüngerer Vergangenheit einen Unfall oder größeren Leistungsfall gab, ist es sinnvoll, die Kfz-Versicherung bei einem kleinen Bagatellschaden außen vor zu lassen und die Kosten aus eigener Tasche zu bezahlen.

Zumal der Versicherte die Anzahl der regulierten Schadensfälle ohnehin angeben muss, damit der neue Versicherer den Schadensfreiheitsrabatt berechnen kann. Und je höher die Anzahl der Fälle ist, desto schlechter ist die Rabattklasse, in die der Versicherte eingestuft wird.

Aber was, wenn es schon zu spät ist und der Kfz-Versicherer bereits gekündigt hat? In diesem Fall sollte der Versicherte zwei Dinge probieren:

  1. Mit dem Kfz-Versicherer verhandeln.

Zunächst einmal ist wichtig, dass sich der Versicherte um eine Lösung bemüht. Die Kündigung verärgert zur Seite zu legen, ist der denkbar schlechteste Weg. Stattdessen sollte der Versicherte alles dran setzen, um sich mit der Kfz-Versicherung zu einigen.

Vielleicht gelingt des dem Versicherten, den Kfz-Versicherer dazu zu bewegen, die Kündigung zurückzunehmen und den Vertrag zu anderen Konditionen fortzusetzen. Der Kompromiss kann zum Beispiel darin bestehen, dass der Versicherte auf einzelne Leistungen verzichtet, eine etwas höhere Prämie bezahlt oder seine Selbstbeteiligung erhöht.

Auch gewisse Auflagen, beispielsweise dass der Versicherte einen abschließbaren Stellplatz für das Auto mietet, können den Versicherer möglicherweise umstimmen.

Selbstverständlich muss und sollte der Versicherte keine überzogenen Zugeständnisse machen. Bei zu schlechten Konditionen wäre es nicht sinnvoll, um jeden Preis am Vertrag festzuhalten. Doch die Praxis zeigt, dass die Versicherer durchaus mit sich reden lassen.

Und der große Vorteil für den Versicherten ist, dass er Zeit gewinnt, wenn der Vertrag weiterläuft. Er behält zunächst den Versicherungsschutz, kann sich in Ruhe nach einer neuen Police umschauen und den bestehenden Vertrag dann zum Ende des Versicherungsjahres beenden.

  1. Um eine Kündigungsumkehr bitten.

Lässt sich der Kfz-Versicherer nicht von einer Fortsetzung des Vertrags überzeugen oder wären die neuen Bedingungen inakzeptabel, sollte der Versicherte um eine sogenannte Kündigungsumkehr bitten.

Kündigungsumkehr bedeutet, dass der Kfz-Versicherer seine Kündigung zurücknimmt, damit der Versicherte den Vertrag selbst kündigen kann. Die Kündigung als solches bleibt also bestehen, nur spricht sie der Versicherte aus und nicht der Kfz-Versicherer.

Der Vorteil ist, dass der Versicherte dadurch im neuen Antrag nicht angeben muss, dass ihm vom Kfz-Versicherer gekündigt wurde. Stattdessen kann er ankreuzen, dass er gekündigt hat. Die Chancen, eine neue Police zu fairen Bedingungen zu finden, sind so deutlich höher.

Allerdings setzt diese Strategie voraus, dass der Versicherte keinen Vermerk im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft hat. Dieses System wird im Volksmund auch als Schwarze Liste bezeichnet und ähnelt vom Prinzip her der Schufa.

In das Verzeichnis werden Versicherte eingetragen, die zum Beispiel ihre Beiträge nicht bezahlen, auffällig oft Schäden melden oder anderweitig die Vertragspflichten verletzen.

Speziell bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist das Risiko, gar keine Police zu bekommen, zwar nicht besonders hoch. Denn die Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Kfz-Versicherer werden deshalb Verträge anbieten. Aber die Konditionen für den Versicherungsschutz können eben ziemlich durchwachsen sein.

Bei der Teil- und der Vollkaskoversicherung sieht es anders aus. Die Kaskoversicherungen sind nämlich freiwillige Versicherungen. Sie sind nicht vorgeschrieben oder notwendig, damit ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt werden darf. Deshalb können hier die Kfz-Versicherer frei entscheiden, ob und wem sie diesen Versicherungsschutz bereitstellen.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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