Gegen untergeschobenen Stromvertrag wehren – Infos und Tipps

Gegen untergeschobenen Stromvertrag wehren – Infos und Tipps

Um neue Kunden zu gewinnen, setzen einige Energielieferanten auf zweifelhafte Methoden. Im Direktvertrieb schieben sie Verbrauchern einfach Stromverträge unter, ohne dass die Verbraucher einem Neuvertrag zugestimmt oder eine Vollmacht zur Kündigung des bestehenden Vertrags erteilt hätten.

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Gegen untergeschobenen Stromvertrag wehren - Infos und Tipps

Oft fehlt es sogar schon an der Einwilligung, überhaupt zu Werbezwecken angerufen zu werden. Doch einen ungewollten Anbieterwechsel muss der Verbraucher nicht hinnehmen. Vielmehr kann er sich gegen einen untergeschobenen Stromvertrag wehren.

Hier sind Infos und Tipps dazu!:

Ein unbürokratischer Anbieterwechsel hat auch Nachteile

Inzwischen ist es vergleichsweise einfach, den Energieversorger zu wechseln. Viel mehr als den Namen, die Anschrift und die Zählernummer braucht es dafür nicht. Der neue Stromlieferant kümmert sich meist um alle Formalitäten, zu denen auch die Kündigung des bisherigen Stromvertrags gehört.

Eine entsprechende Kündigungsvollmacht muss sich der bisherige Versorger nicht vorlegen lassen. Dadurch soll der Wechsel noch leichter und schneller vonstatten gehen.

Tatsächlich ist es für den Verbraucher durchaus positiv, dass es in den vergangenen Jahren fast schon zum Kinderspiel wurde, den Stromversorger zu wechseln.

Denn wenn er regelmäßig die Angebote vergleicht und vor allem aus der meist recht teuren Grundversorgung in einen anderen Tarif umsteigt, kann er viel Geld sparen.

Doch die vereinfachten und unbürokratischen Abläufe haben eben auch ihre Schattenseite: Dem Verbraucher kann ein Stromvertrag untergeschoben werden, den er gar nicht wollte. Und der neue Anbieter kann den Wechsel einleiten und gegenüber dem Altversorger behaupten, ihm sei eine Kündigungsvollmacht erteilt worden.

Der betroffene Verbraucher erfährt von solchen Machenschaft oft erst dann, wenn ihm plötzlich die Auftragsbestätigung des neuen Anbieters und die Kündigungsbestätigung des bisherigen Anbieters ins Haus flattern.

Die Tricks der Stromanbieter

Am häufigsten werden Verbrauchern ungewollte Stromverträge im Rahmen von Werbeanrufen untergeschoben.

Und dabei kommen mitunter dubiose Methoden zum Einsatz:

  • Teilweise erklären die Anrufer, dass der aktuelle Anbieter in Kürze den Strompreis erhöhen wird. Wechselt der Verbraucher, kann er Geld sparen.
  • Manchmal geben sich die Anrufer als unabhängige Energieberater aus. Nach ein paar harmlosen Fragen zum Nutzungsverhalten informieren sie den Verbraucher dann vermeintlich darüber, wie er seinen Energieverbrauch und die Stromkosten senken kann.
  • Mitunter erwecken die Anrufer den Eindruck, sie wären Mitarbeiter des aktuellen Stromlieferanten und hätten den Auftrag, die Vertragsdaten abzugleichen. Bei der Gelegenheit stellen sie dann auch gleich neue Tarifangebote vor.
  • Einige Anrufer schüren Unsicherheit, indem sie behaupten, dass der Verbraucher seinen Stromtarif wechseln müsse. Denn dieser Tarif werde in Kürze abgestellt, weil sein Anteil an Ökostrom zu gering sei und dies nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspreche.
  • Manche Anrufer erklären, dass sie im Auftrag der Bundesnetzagentur oder der örtlichen Stadtwerke anrufen. Auf diese Weise wollen sie das Vertrauen des Verbrauchers gewinnen und ihn in ein Gespräch verwickeln.
  • Besonders dreist ist, wenn der Verbraucher unter einem Vorwand kontaktiert wird. Beliebt hierbei sind Umfragen (angeblich) im Namen von bekannten Meinungsforschungsinstituten oder auch Gewinnspiele. In dem Gespräch erkennt der Verbraucher nicht, dass es in Wirklichkeit um einen Stromvertrag geht.

Grundsätzlich sind Werbeanrufe nur dann erlaubt, wenn der Verbraucher vorher eine entsprechende Einwilligung erteilt hat. Doch auf Nachfrage behaupten die Anrufer meist, der Verbraucher habe dieses Einverständnis erklärt, als er einmal an einem Gewinnspiel teilgenommen hat.

Spätestens an diesem Punkt kommen die meisten Verbraucher ins Zweifeln, ob an dieser Behauptung nicht doch etwas dran sein könnte.

Eine andere gängige Masche ist die: Zunächst ist der Anrufer sehr freundlich. Doch im Verlauf des Gesprächs wird der Ton zunehmend rauer. Und wenn der Verbraucher erklärt, dass er kein Interesse hat, werden mitunter sogar Drohungen ausgesprochen.

Dass er demnächst ohne Strom dasteht, weil die Kündigung seines bisherigen Vertrags schon läuft, beispielsweise.

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Etwas harmloser, aber mindestens genauso ärgerlich, ist folgender Trick:

Der Verbraucher stimmt zu, dass ihm Info-Unterlagen zugeschickt werden. Doch statt Infomaterial und Werbeprospekten liegt ein paar Tage später eine Auftragsbestätigung mit Vertragsunterlagen, den AGB und einer Widerrufsbelehrung im Briefkasten.

Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt noch gar kein Vertrag besteht, erwecken die Unterlagen diesen Eindruck. Der Verbraucher sieht es deshalb in der Pflicht, etwas zu unternehmen.

Möglichkeiten, um sich gegen einen untergeschobenen Stromvertrag zu wehren

Wurde dem Verbraucher ein Stromvertrag untergeschoben, obwohl er nicht vorhatte, seinen Energieversorger oder den Stromtarif zu wechseln, kann und sollte er sich zur Wehr setzen.

Dazu sollte er sich zum einen schriftlich an den neuen Energielieferanten werden. In seinem Schreiben sollte der Verbraucher bestreiten, dass er einen Stromvertrag geschlossen hat. Rein vorsorglich sollte er zeitgleich den angeblich geschlossenen Vertrag widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Vertragsschluss und beträgt 14 Tage. Vorausgesetzt, der Verbraucher wurde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt. Ist das nicht der Fall, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage.

Sein Schreiben sollte der Verbraucher mit einer belegbaren Versandart verschicken, also zum Beispiel per Einschreiben oder als Fax mit Sendebericht. Im Zweifel kann er so nachweisen, dass er zeitnah reagiert hat.

Zum anderen sollte der Verbraucher seinen derzeitigen Energieversorger umgehend darüber informieren, dass er nirgends einen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat und eine eventuell erklärte Kündigung deshalb nicht wirksam ist.

In der Praxis kann es allerdings passieren, dass sich der bisherige Anbieter weigert, den Stromvertrag zu den gleichen Bedingungen fortzusetzen oder wiederherzustellen. Stattdessen kann er dem Verbraucher einen neuen Vertrag mit geänderten Konditionen anbieten.

Dieses Angebot sollte der Verbraucher zunächst annehmen. Denn sonst riskiert er, dass er in die Grundversorgung fällt. Ohne Strom wird er also nicht dastehen, nur kann es in der Grundversorgung eben teurer werden.

Und nicht zuletzt kann der Verbraucher die Bundesnetzagentur oder die örtliche Verbraucherzentrale über die Geschehnisse informieren. Beide gehen – zum Schutz aller Verbraucher – gegen solche zwielichtigen Geschäftsmethoden vor.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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