Mustervertrag freier Mitarbeiter
Ein freier Mitarbeiter bekommt in der Regel einen projektbezogenen Mustervertrag, von einem Unternehmen, das ihn für die Erledigung bestimmter Aufgaben bezahlt. Der größte Unterschied ist dabei, dass ein so genannter „Freelancer“ weitestgehend selbst entscheiden kann, wann und wie er die gestellte Aufgabe erfüllt.
Die Vorlage freier Mitarbeiter, wird jedoch oft auch für Musterverträge verwendet, die einer „Scheinselbstständigkeit“ sehr nahe kommen. Deshalb ist hier auch mal Vorsicht angesagt. Anders als in einem Mustervertrag für Festangestellte, darf ein freier Mitarbeiter nicht allzu viele „Vorschriften“ bekommen, wenn es um die „Umsetzung“ bzw. die Arbeitsweise in einem Unternehmen geht.
Ein Mechaniker, der zum Beispiel einen „Projektauftrag“ bekommt, bei dem er, die Maschinen eines Unternehmens 3 Wochen lang warten und reparieren soll, kann natürlich auch als freier Mitarbeiter engagiert werden.
Wenn dieser „Projektauftrag“ in ähnlicher Form immer wieder wiederholt wird, dann sieht der Gesetzgeber, dies als eine „Scheinselbstständigkeit“ an. Voraussetzung für eine echte freie Mitarbeit ist schlicht auch, dass der „Arbeitnehmer“ die Zeit hat, Aufträge anderer Betriebe bzw. Auftraggeber anzunehmen und zu bearbeiten. Versucht der „Arbeitgeber“ dieses zu verbieten, so handelt es sich ebenfalls um den Versuch einer Scheinselbstständigkeit, mit der ein Betrieb nur etwas Steuern sparen möchte.
Wer einen freien Mitarbeiter einstellen möchte, sollte deshalb immer auch darauf achten, dass hier ein entsprechender Vermerk in den Vertrag eingefügt wird, dass der Arbeitnehmer berechtigt ist für andere Unternehmen tätig zu werden. Als „Arbeitgeber“ darf man auf solche „weiteren“ Aufträge keinen Einfluss nehmen.Allerdings kann es damit natürlich auch passieren, dass der freie Mitarbeiter dann auch gleichzeitig für die Konkurrenz tätig wird.
Schließlich muss jeder selbst sehen wo er bleibt.
Deshalb ist für Betriebe, die freie Mitarbeiter beschäftigen auch sehr wichtig, dass der „Arbeitnehmer“ auch eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet und sich verpflichtet in solchen Fällen nicht bei der „Konkurrenz“ über den eigenen Betrieb auszulassen. Weil in so einem „Arbeitsverhältnis“ keine Lohnnebenkosten anfallen, müssen die Arbeitnehmer auch die gesamten „Steuerlasten“ und Versicherungen selbst bezahlen.
Mit den Arbeitgebern wird dabei meist ein „Honorar“ bzw. eine „Gage“ vereinbart. Als Grundsatz wird dabei vor allem der „Arbeitstag“ gelegt. Wie hoch das „Honorar“ pro Arbeitstag ist, hängt sehr von der Branche und der Qualifikation des jeweiligen Mitarbeiters ab. In der IT-Branche, liegt das „Tageshonorar“ derzeit oft bei ca. 250,- bis 300,- Euro. Das mag „viel“ erscheinen, ist jedoch recht bescheiden, wenn man auch wirklich an alle „Abzüge“ denkt.
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