Mustervertrag Geschäftsführer

Mustervertrag Geschäftsführer

Sicher haben die meisten Menschen, von dem einen oder anderen „Mustervertrag“ für einen Geschäftsführer bzw. Manager gehört. Allerdings geht es dabei sicher nicht nur um die Vorlage für besonders gründliche Musterverträge.

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Ein Geschäftsführer kann in den unterschiedlichsten „Betrieben“ eingesetzt werden. Besonders „häufig“ findet man den „angestellten“ Geschäftsführer z.B. in einer GmbH, bei der es mehrere Eigentümer des Betriebes gibt. Was in so einem Vertrag eingehalten muss, wird hier noch einmal zusammengestellt.

1.)     Neben den „Personalien“ der Firma und des zukünftigen Geschäftsführers sind die „Vorbemerkungen“ noch ein wichtiger Punkt, in einem Vertrag für eine Geschäftsführung. Dabei wird dann z.B. erwähnt, dass die „Jahresversammlung der Eigentümer“ einen neuen Geschäftsführer bestellt hat.

Weil jeder „Miteigentümer“ gewissen Beschränkungen unterliegt, sollte man unbedingt auch daran denken, dass für den Geschäftsführer, diese Beschränkungen teilweise aufgehoben werden müssen, damit er seine Arbeit ordentlich machen kann. In der Regel ist ein Geschäftsführer einer GmbH also auch noch „Miteigentümer“ des Unternehmens.

2.)     Als Nächstes muss der „Arbeitsbeginn“, die Vertragsdauer und natürlich auch die Kündigungsfristen vereinbart werden.

3.)     Außerdem müssen noch in einem separaten Punkt alle „Dinge“ aufgelistet bzw. definiert werden, für die so ein Geschäftsführer zuständig ist. In der Regel gibt es hier auch eine zusätzliche „Haftungsfreistellung“ von den anderen „Miteigentümern“, die oft bis zur „gesetzlichen Zulässigkeit“ ausgedehnt wird.

4.)     Die Arbeitsleistung eines Geschäftsführers muss ebenfalls sehr genau vereinbart werden. Dabei geht es nicht nur um die „Wochenarbeitszeit“ sondern auch um „Überstunden“ und Wochenendarbeit, die aus betrieblicher Notwendigkeit sicher einmal anfallen kann.

5.)     Weiter muss man noch festschreiben, was ein Geschäftsführer „beziehen“ kann. Als Erstes ist da sicher das so genannte „Grundgehalt“, dass aus „Prestigegründen“ häufig als „Jahresgehalt“ angegeben wird und in monatlichen Abschlägen ausbezahlt wird. Dazu kommen noch erfolgsabhängige Beteiligungen am Betrieb. Sonstige „Spesenübernahmen“, Firmenwagen und Ähnliches müssen ebenfalls hier aufgelistet werden.

6.)     Für Feiertagsarbeit kann man natürlich auch steuerfreie Zuschläge bekommen. Welche das sind und in welchem Umfang sie gezahlt werden, muss in einem besonderen Abschnitt vereinbart werden.

7.)     Zu Urlaub, Versicherungen und Schlussbestimmungen müssen ebenfalls gesonderte Abschnitte angelegt werden. Durch die vielfältigen „Verpflichtungen“ eines Geschäftsführers, müssen einem Mustervertrag für Geschäftsführer oft noch weitere notariell beglaubigte Unterlagen beigefügt werden.

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