Mustervertrag Leasing
Wenn es um das „Leasing“ also die Miete von Gegenständen geht, die mit der Zeit an „Wert“ verlieren, dann denken sicher die meisten Menschen an einen Mustervertrag, den sie vom letzten Auto-Leasing kennen. Aber diese Vorlage einer Finanzierung, kann auch für andere Güter und Musterverträge eingesetzt werden.
Besonders für Unternehmer wird das Leasing mit seinen Musterverträgen gerne einmal hochgelobt, weil es nicht in den jeweiligen „Bilanzen“ auftaucht und man auch keine „großen“ Summen ausgeben muss, um Gewinne erwirtschaften zu können.
Allerdings muss man auch erwähnen, dass das Leasing auch seine Nachteile hat. Wer sich also überlegt, „Gebrauchsgegenstände“ zu leasen, sollte sich auch folgende Dinge überlegen:
1.) Was passiert, wenn man diese „Gegenstände“ nicht mehr braucht und sie nicht verkaufen kann, weil sie eben geleast wurden. Dazu kommt ja noch, dass man bis zum Ende der Laufzeit auch die entsprechenden Leasingraten zahlen.
2.) Berechnet man die Kosten für das „Leasing“ dann wird man feststellen, dass es wesentlich teurer ist, sich eine Computeranlage zu leasen, als sie mit einem „Kredit“ zu kaufen. Hier muss man grundsätzlich noch mal darüber nachdenken, ob man diese Kosten auch noch „tragen“ kann.
3.) Gibt es mal Streit mit dem Hersteller bzw. einen Garantiefall, steckt man in einer ziemlich komplizierten Situation. Denn zum einen ist zwar der „Leasinggeber“ in der Verantwortung, aber auch der Hersteller. Es ist jedoch sehr schwierig auszumachen, wann man sich an wen wenden muss, damit man im „Ausfall“ auch wirklich Hilfe bekommt. Wenn es nämlich keine Hilfe gibt, darf man nicht ohne weiteres die eigenen Leasing-Raten einstellen ohne sich mächtigen Ärger einzuhandeln.
Bei den Leasingarten, gibt es mehrere Leasingarten. Mit dem Herstellerleasing, kann man zumindest das „3-ecks-Verhältnis“ umgehen. Denn hier ist der Hersteller auch gleich der Leasinggeber und man hat immer nur einen „Ansprechpartner“. Passend dazu gibt es ja noch das indirekte „Leasing“, bei dem ein Gewerbetreibender Gegenstände kauft und sie Leasingnehmer zum Leasing zur Verfügung stellt.
Oft schließt sich an einen Leasingvertrag auch noch ein „Kauf“ an. Der kann auf zwei verschiedene Weisen erfolgen: a) Die Leasingraten werden so veranschlagt, dass am Ende der Laufzeit, der gesamte Wert der gekauften Gegenstände abbezahlt wurde. (=Vollamortisation) b) Die Leasingraten begleichen zu einem Teil, den Wert des geleasten Gegenstandes. Am Ende der Laufzeit kann der Leasingnehmer, dann mit einer Schlussrate die jeweiligen Gegenstände aufzukaufen oder eben zurückgeben. (Teilamortisation) Aus finanzieller Sicht ist die Teilamortisation günstiger für den Leasingnehmer.
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