Mustervertrag über einen Vergleich zur Prozessvermeidung Ein Vergleich im Sinne der Rechtswissenschaft bezeichnet einen Vertrag, durch den ein Streit oder eine Ungewissheit von zwei Parteien im Hinblick auf ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt wird. Wird ein Prozessvergleich geschlossen, also ein Vergleich, durch den ein bei Gericht anhängiger Rechtsstreit gütlich beigelegt wird, ist er sowohl eine Prozesshandlung als auch ein materielles Rechtsgeschäft. Der Prozessvergleich wird zum richterlichen Protokoll genommen, beendet den Prozess und stellt einen Vollstreckungstitel dar.
Im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung wird von einem Vergleich gesprochen, wenn sich Schuldner und Gläubiger aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auf einen Abzahlungsplan einigen, der in aller Regel nur einen Teil der tatsächlichen Schulden deckt. Da der Schuldner sich zu regelmäßigen, zuverlässigen Zahlungen verpflichtet, begnügen sich die Gläubiger mit einem angemessenen Teilbetrag und erlassen die verbliebenen Schulden auf privatrechtlicher Basis zum Ende des Abzahlungsplanes. Eine solche Regelung muss mit jedem Gläubiger in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden, wobei dies prinzipiell einzeln oder gemeinschaftlich möglich ist. Im Fall eines Insolvenzverfahrens müssen jedoch alle Gläubiger gleich behandelt werden, jeder der Gläubiger muss zustimmen und die Zahlungen müssen entsprechend dem Verhältnis von Einzelschulden zu Gesamtschulden erfolgen. Hier nun ein Mustervertrag bzw. Vertragsvorlage über einen Vergleich zur Prozessvermeidung: Vergleich zwischen (Name und Anschrift des Gläubigers), und (Name und Anschrift des Schuldners). Die o.g. Vertragsparteien vertreten unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich .... Um diese Angelegenheit abschließend zu beseitigen, schließen die Vertragsparteien einen Vergleich zu dem Zweck, einen Rechtstreit zu vermeiden. Dabei erhalten beiden Vertragsparteien ihre jeweiligen Rechtsauffassungen aufrecht, wodurch keine dahingehende Rechtspflicht anerkannt wird und sich keine rechtlich richtungsweisende Wirkung für gleiche oder vergleichbare Fälle in der Zukunft ergibt. 1. Frau/Herr (Schuldner) leistet eine Zahlung in Höhe von Euro xxx an Frau/Herr (Gläubiger). Diese Zahlung erfolgt durch Überweisung auf Kontonummer xxx, BLZ xxx, Name der Bank. 2. Die Zahlung ist zum xx.xx.xx fällig und wird ab diesem Zeitpunkt zu xx p.a. verzinst. 3. Frau/Herr (Schuldner) wird die Möglichkeit eingeräumt, die fällige Summe in monatlichen Raten in Höhe von Euro xxx zu bezahlen. Die Raten werden jeweils zum xx. eines Monats fällig, beginnend zum xx.xx.xx. 4. Sofern Frau/Herr (Schuldner) bis zum xx.xx.xx einen Gesamtbetrag von Euro xxx entrichtet hat, verzichtet Herr/Frau (Gläubiger) auf die Zahlung des verbliebenen Betrages. Frau/Herr (Schuldner) nimmt diesen Verzicht bereits zum jetzigen Zeitpunkt an. 5. Kommt Frau/Herr (Schuldner) in einem Zeitraum von xxx mit den Zahlungen in Rückstand und entspricht der rückständige Betrag der Höhe einer Rate, wird der gesamte Restbetrag unmittelbar fällig. Der unter 4 vereinbarte Verzicht entfällt ebenfalls. Durch diese Regelung sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien aus oben beschriebener Angelegenheit bereinigt. Die Kosten und Auslagen trägt jede der Vertragsparteien selbst. Ort, den xx.xx.xx Unterschriften Thema: Mustervertrag über einen Vergleich zur Prozessvermeidung
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1Kommentar am Dienstag, 7. Juni 2011 22:37
hallo,die angebote sind zwar toll,aber leider keines für mein anliegen. darüber bin ich sehr traurig,weil ich ganz doll auf das internet gesetzt habe.einen kredit zurückzahlen über einen vergleichsantrag bei der inkassozentrale mit einer festgesetzten ratenzahlung für mich. meinem exmann die hälfte zuteilen.leider finde ich nichts darüber.und ob man dann eine summe vom dem ganzen anbieten muß.vieleicht weiß jemand rat für mich und kann mir helfen.DANKE
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