Achtung: 5 typische Fallen beim Autokauf im Internet

Achtung: 5 typische Fallen beim Autokauf im Internet

Viele Autokäufer gehen im Internet auf die Suche nach ihrem Wunschfahrzeug. Doch dabei sollten sie die typischen Stolperfallen kennen.

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Eine riesige Auswahl, gute Vergleichsmöglichkeiten und oft günstigere Preise als beim Autohändler um die Ecke: Wer ein Auto sucht, nutzt dafür oft das Internet. Durch die vielen verschiedenen Autobörsen, Kleinanzeigenmärkte und Online-Auktionshäuser hat sich das Internet längst zum weltgrößten Automarkt entwickelt. Allerdings lauern dabei auch Stolpersteine.

Denn die Plattform, auf der ein Auto angeboten wird, hat lediglich eine Vermittlungsfunktion. Sie stellt also den Raum für das Inserat zur Verfügung und hilft dem Verkäufer und potenziellen Interessenten dabei, zusammenzufinden.

Den Autokauf als solches wickeln dann der Käufer und der Verkäufer direkt miteinander ab. Und das wiederum ruft so manchen Betrüger auf den Plan, der mit Autos, die es gar nicht gibt, Opfer ködern möchte.

 

Achtung: 5 typische Fallen beim Autokauf im Internet

Natürlich spricht überhaupt nichts dagegen, im Internet nach einem Auto zu suchen. Vor allem wenn sich der Käufer einen Überblick über den Automarkt verschaffen möchte oder ein bestimmtes Modell sucht, kommen die Stärken des Internets zum Tragen.

Denn online kann sich der Käufer ganz bequem von zu Hause aus Angebote auf der ganzen Welt anschauen, ohne die Autohändler alle einzeln abklappern zu müssen. Allerdings sollte der Käufer die Fallstricke beim Online-Autokauf kennen. Dabei lauern vor allem fünf typische Fallen:

 

  1. Falle: Besonders günstige Schnäppchen

Das Modell passt, die Ausstattung stimmt, auf den Fotos macht das Auto einen wirklich guten Eindruck und der Preis ist erstaunlich günstig. Wenn der Käufer auf ein Angebot stößt, das fast schon zu perfekt klingt, um wahr zu sein, sollte er misstrauisch werden.

Denn es ist doch höchst unwahrscheinlich, dass ein Verkäufer sein Top-Fahrzeug weit unter Wert abgibt. Auch auf die gerne genutzte Begründung, dass es sich um einen Notverkauf handelt oder das Auto umständehalber schnellstmöglich weg muss, sollte der Käufer nicht hereinfallen. Besonders günstige Schnäppchenangebote zielen oft darauf ab, sich persönliche Daten zu beschaffen oder Betrugsopfer um ihr Geld zu bringen.

Der Käufer sollte sich deshalb immer über den realistischen Marktwert seines Wunschautos informieren und mehrere Fahrzeuge eines Modells mit ähnlichen Eckdaten miteinander vergleichen. Und extrem preiswerten Angeboten sollte er mit einem gesunden Misstrauen begegnen.

Wichtig ist aber auch, die Anzeige genau zu lesen. Denn manchmal ist ein Preis deshalb niedrig, weil es sich um den Nettopreis handelt. Solche Angebote sind von Händlern und richten sich an andere Händler. Kauft eine Privatperson das Auto, kommt die Mehrwertsteuer obendrauf.

 

  1. Falle: Anzahlung oder Vorkasse

Wenn eine Anzeige im Internet geschaltet wird, dauert es oft nicht lange, bis die ersten Anfragen eintrudeln. Mitunter muss der Käufer also recht schnell sein, wenn er verhindern möchte, dass ihm ein anderer sein Wunschauto wegschnappt.

Trotzdem sollte er sich nicht darauf einlassen, wenn der Verkäufer eine Anzahlung verlangt oder gar möchte, dass der Käufer das Auto per Vorkasse bezahlt. Betrüger nutzen diese Masche und begründen den Wunsch nach der An- oder Bezahlung vorab damit, dass sie sich absichern möchten. Schließlich könnte es sein, dass sie das jeweilige Auto reservieren und allen anderen Interessenten absagen, der Käufer dann aber nicht auftaucht und nie wieder etwas von sich hören lässt.

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Eine solche Erklärung mag schlüssig klingen. Aber selbst wenn ein Kaufvertrag nicht zustande kommt, sollte es kein Problem sein, ein solides Auto an einen anderen Interessenten zu verkaufen. Und generell sollte der Käufer kein Geld bezahlen, bevor er sich das Auto angesehen hat. In vielen Fällen wird der Käufer nämlich weder den Verkäufer noch das Auto jemals zu Gesicht bekommen und auch das Geld wird weg sein.

Der Autokauf im Internet sollte also grundsätzlich als Zug-um-Zug-Geschäft abgewickelt werden. Das bedeutet: Käufer und Verkäufer unterschreiben den Kaufvertrag und dann gibt es das Geld gegen das Auto samt Schlüsseln und Papieren.

 

  1. Falle: Kostenpflichtige Rufnummer

Mitunter wird der Käufer auf Inserate stoßen, bei denen nur wenige Kontaktdaten aufgeführt sind. Vor allem private Verkäufer veröffentlichen oft nur eine Handynummer oder sind nur über das Kontaktformular der Plattform zu erreichen. Ihren Namen, die Anschrift oder die Festnetznummer geben sie nicht an.

Um sich zu schützen, ist das natürlich in Ordnung. Und nach dem Erstkontakt werden die Daten dann ausgetauscht. Gewerbliche Händler hingegen nennen meist die gesamten Kontaktdaten. Manchmal ist auch ein Link zur Homepage des Händlers vorhanden.

Soll der Käufer aber eine kostenpflichtige Telefonnummer anrufen, wenn er weitere Informationen haben oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchte, sollte er das Angebot ignorieren. Denn das beworbene Auto gibt es meist nicht und das Einzige, was der Käufer bekommt, ist eine saftige Telefonrechnung.

 

  1. Falle: Gefälschte Papiere

Damit der Käufer vorab schon einmal prüfen kann, wie teuer die Versicherung und die Kfz-Steuer für das neue Auto werden, oder um die Seriosität des Angebots zu unterstreichen, bieten einige Verkäufer an, die Fahrzeugpapiere per E-Mail zuzuschicken.

Allerdings ist es nicht sehr schwierig, Dokumente wie Zulassungsbescheinigungen, Prüfberichte oder Werkstattrechnungen einzuscannen und die Daten abzuändern. Spätestens beim Kauf vor Ort sollte der Käufer also darauf bestehen, dass ihm der Verkäufer die amtlichen Dokumente im Original aushändigt.

Und der Käufer sollte überprüfen, ob die Fahrzeug-Identifikationsnummer in den Papieren mit der Nummer im Fahrzeug übereinstimmt. Die Fahrzeug-Identifikationsnummer ist im Motorraum eingeprägt, bei einigen Autos steht sie auch unter der Windschutzscheibe.

Stimmen die Nummern nicht überein oder hat sich jemand an der Nummer im Fahrzeug offensichtlich schon einmal zu schaffen gemacht, sollte der Käufer unbedingt die Finger von diesem Auto lassen. Denn entweder handelt es sich um ein gestohlenes Fahrzeug oder mit dem Auto ist etwas anderes nicht in Ordnung.

 

  1. Falle: Abwicklung über Drittunternehmen

Im Internet werden nicht nur Fahrzeuge in Deutschland, sondern auch Autos aus dem Ausland angeboten. Grundsätzlich kann der Käufer natürlich ein Auto im Ausland kaufen. Er wird dann zwar deutsche Papiere beantragen und Zoll sowie Steuern bezahlen müssen.

Hat er sein absolutes Wunschauto gefunden, wird ihm das den Aufwand aber vermutlich wert sein. Die Alarmglocken sollten allerdings schrillen, wenn der Verkäufer vorschlägt, den Kauf über ein Drittunternehmen wie eine Spedition oder ein Verschiffungsunternehmen abzuwickeln.

Denn oft existiert das Unternehmen, das als Treuhänder agieren soll, bestenfalls als Webseite im Internet. Und sobald der Käufer das Geld überwiesen hat, sind sowohl die Internetseite, das Autoinserat und der Verkäufer als auch das überwiesene Geld verschwunden.

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Ein Tipp zum Schluss

Auch bei einem Autokauf im Internet gilt: Der Käufer sollte das Auto auf jeden Fall vorab persönlich in Augenschein nehmen und eine Probefahrt machen. Ist das Auto teurer, kann es sich auszahlen, das Auto von einer Werkstatt oder einer Prüfstelle begutachten zu lassen.

So lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Und ein seriöser Verkäufer wird nichts dagegen haben. Der Kaufvertrag wiederum sollte schriftlich abgeschlossen werden und alle wichtigen Daten enthalten. Musterformulare gibt es kostenfrei im Internet.

Der eigentliche Tipp aber lautet: Für die Besichtigung und die Übergabe von Fahrzeug und Papieren sollte der Käufer einen Termin tagsüber und an einem öffentlichen Ort vereinbaren. Besteht der Verkäufer auf einen Termin bei Dunkelheit oder auf einen abgelegenen Treffpunkt wie einen Parkplatz irgendwo außerhalb oder eine Tiefgarage, sollte der Käufer skeptisch werden.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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