Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes, Teil 2
Bei der Pflege und Betreuung zu Hause holen sich die Angehörigen oft Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst. Die Grundlage für die Zusammenarbeit bildet ein schriftlicher Pflegevertrag. Trotzdem kommt es mitunter vor, dass der Pflegedienst Leistungen in Rechnung stellt, die in dieser Form weder vereinbart waren noch erbracht wurden. In einem zweiteiligen Beitrag stellen wir Infos und Tipps rund um die Rechnung des Pflegedienstes bereit.
Dabei ging es in Teil 1 um den Kostenvoranschlag und den Leistungsnachweis des Pflegedienstes. Außerdem haben wir einen Musterbrief für den Widerspruch gegen einen fehlerhaften Leistungsnachweis gezeigt.
Hier ist Teil 2!:
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