Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan-Visualisierer
Eine unbezahlte Rechnung sorgt schnell für Unsicherheit: Ist die Zahlung einfach nur verspätet – oder besteht bereits Zahlungsverzug? Muss zuerst gemahnt werden, greift schon eine gesetzliche Frist und wie hoch können Verzugszinsen inzwischen sein?

Unser Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Daten strukturiert einzuordnen, den möglichen Verzugsbeginn sichtbar zu machen und den nächsten sinnvollen Schritt besser abzuschätzen. So behalten Sie Fristen, Mahnung und mögliche Kosten im Blick, bevor aus einer offenen Rechnung ein größeres Problem wird:
Interaktiver Forderungs- und Fristencheck
Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan
Eine Rechnung ist offen – aber befindet sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug? Dieser Wegweiser verbindet Fälligkeit, Mahnung, 30-Tage-Regel und Verzugszinsen zu einer visuellen Auswertung. Sie sehen, an welcher Stelle des Zahlungsprozesses sich der Fall befindet, welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann und wie sich mögliche Verzugszinsen entwickeln.
Das Tool benötigt keine Dokumente, Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Vertragsnummern. Für die Berechnung reichen sachliche Angaben wie Daten, Forderungsbetrag und die beteiligten Vertragsparteien.
- Zahlungsverzug per Ampel einordnen Grün, Gelb und Rot machen sichtbar, ob noch kein eindeutiger Verzug, Prüfbedarf oder ein wahrscheinlicher Verzugsfall vorliegt.
- Mahnfahrplan visualisieren Rechnung, Fälligkeit, Mahnung, möglicher Verzugsbeginn und weitere Schritte werden auf einer grafischen Prozessstrecke dargestellt.
- Verzugszinsen berechnen Der Rechner berücksichtigt die Art der Vertragsparteien und die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Basiszinssätze.
- Nächsten Schritt erkennen Die Auswertung zeigt, welche Angaben noch fehlen und welcher Schritt nach der gewählten Konstellation typischerweise geprüft werden sollte.
Visueller Überblick
Vom Rechnungszugang bis zum möglichen Zahlungsverzug
Eine offene Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass bereits Zahlungsverzug besteht. Der genaue Zeitpunkt kann unter anderem von der Fälligkeit, einer erforderlichen Mahnung, einem bereits kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder der gesetzlichen 30-Tage-Regel abhängen.
Fälligkeit zuerst prüfen
Zahlungsverzug setzt grundsätzlich voraus, dass die geschuldete Zahlung fällig ist. Eine bloß ausgestellte Rechnung genügt deshalb nicht in jedem Fall.
Mahnung kann Verzug auslösen
Leistet der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit trotz einer zugegangenen Mahnung nicht, kann dadurch grundsätzlich Zahlungsverzug eintreten.
Mahnung ist nicht immer nötig
Ist beispielsweise eine Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, kann Verzug unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Mahnung eintreten.
30-Tage-Regel gesondert beachten
Bei Entgeltforderungen kann spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein gesetzlicher Verzugsmechanismus greifen. Gegenüber Verbrauchern setzt diese Variante einen besonderen Hinweis auf der Rechnung oder Zahlungsaufstellung voraus.
Ihre Angaben
Zahlungssituation Schritt für Schritt erfassen
Tragen Sie nur Daten ein, die Sie sicher kennen. Unklare rechtliche Voraussetzungen können ausdrücklich als unsicher gekennzeichnet werden. Der Rechner soll keine Scheingenauigkeit erzeugen.
Auswertung
Zahlungsverzug-Ampel
Die Ampel unterscheidet bewusst zwischen einer noch nicht erkennbaren Verzugssituation, einem unklaren oder kritischen Übergangsbereich und einem Fall, bei dem die eingegebenen Merkmale für bereits eingetretenen Verzug sprechen.
Aktueller Status
Noch keine individuelle PrüfungFüllen Sie die relevanten Felder aus und starten Sie anschließend die Auswertung.
Verzugsstatus
Einordnung anhand von Fälligkeit, Mahnung und gesetzlichen Verzugswegen.
Noch nicht berechnet. Der Rechner kann unter anderem anzeigen, dass ein eindeutiger Verzugsbeginn noch nicht erkennbar ist, weitere Voraussetzungen geprüft werden sollten oder ein Zahlungsverzug wahrscheinlich bereits eingetreten ist.
Zeitliche Einordnung
Die wichtigsten Daten werden getrennt ausgewiesen.
- Rechnungszugang
- Noch nicht berechnet
- Fälligkeit
- Noch nicht berechnet
- Mahnung / alternativer Verzugsweg
- Noch nicht berechnet
- Voraussichtlicher Verzugsbeginn
- Noch nicht berechnet
- Berechnete Verzugstage
- Noch nicht berechnet
Verzugszinsen
Der gesetzliche Zinssatz hängt von den beteiligten Parteien ab.
- Offene Hauptforderung
- Noch nicht berechnet
- Anwendbare Zinsregel
- Noch nicht berechnet
- Berücksichtigte Basiszinssätze
- Noch nicht berechnet
- Berechnete Verzugszinsen
- Noch nicht berechnet
- Hauptforderung + berechnete Verzugszinsen
- Noch nicht berechnet
Andere mögliche Schäden, Rechtsverfolgungskosten, Gebühren oder vertragliche Besonderheiten werden nicht automatisch zum Ergebnis addiert.
Prüf- und Warnhinweise
Unklare oder rechtlich besonders relevante Eingaben werden hervorgehoben.
- Noch keine individuelle Prüfung gestartet Nach der Auswertung erscheinen hier Hinweise zu Ihrer konkreten Auswahl, beispielsweise zur Mahnung, 30-Tage-Regel oder zu bestrittenen Forderungen.
Mahnfahrplan
Wo steht die Forderung im Zahlungsprozess?
Die grafische Timeline soll nicht nur ein Endergebnis liefern, sondern zeigen, welche Stationen bereits erreicht wurden und an welcher Stelle noch eine Voraussetzung fehlt.
Visuelle Zinsentwicklung
Wie Verzugszinsen mit der Zeit wachsen
Verzugszinsen werden zeitabhängig berechnet. Je länger eine offene Geldforderung im Verzug bleibt, desto größer wird der rechnerische Zinsbetrag. Ändert sich während des Verzugszeitraums der gesetzliche Basiszinssatz, müssen die unterschiedlichen Zeitabschnitte getrennt berücksichtigt werden.
Aktueller Basiszinssatz: 1,52 %
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz nach § 247 BGB 1,52 %. Daraus ergeben sich bei Anwendung von § 288 BGB derzeit beispielsweise 6,52 % pro Jahr bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beziehungsweise 10,52 % bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli ändern. Deshalb darf bei längeren Verzugszeiträumen nicht einfach der heutige Zinssatz auf den gesamten historischen Zeitraum angewendet werden.
Ampellogik
Was Grün, Gelb und Rot im Tool bedeuten
Grün: Verzug noch nicht eindeutig erkennbar
Ein maßgeblicher Verzugszeitpunkt wurde nach den eingegebenen Daten noch nicht erreicht oder eine notwendige Voraussetzung fehlt noch. Grün bedeutet nicht, dass die Forderung unberechtigt wäre.
Gelb: Frist kritisch oder Sachverhalt unklar
Eine Fälligkeit ist erreicht, ein möglicher Verzugszeitpunkt nähert sich oder wichtige Voraussetzungen wie Rechnungszugang, Mahnung, Verbraucherhinweis oder Verantwortlichkeit sind nicht eindeutig.
Rot: Zahlungsverzug wahrscheinlich
Die eingegebenen Standardmerkmale sprechen dafür, dass ein gesetzlicher Verzugsweg bereits ausgelöst wurde und der errechnete Verzugsbeginn in der Vergangenheit liegt.
Die Ampelfarbe ist eine automatisierte Orientierung. Sie entscheidet weder über das Bestehen der zugrunde liegenden Forderung noch darüber, wie ein streitiger Einzelfall rechtlich zu beurteilen ist.
Beispiel
So kann eine Auswertung aussehen
Beispielsituation
- Gläubiger: Unternehmen
- Schuldner: Verbraucher
- Offene Forderung: 1.000 Euro
- Forderungsart: Entgeltforderung
- Fälligkeit: kalendermäßig wirksam bestimmt
- Sonderfall: keine Einwände im Beispiel berücksichtigt
Beispielhafte Orientierung
Bei einem wirksam kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin kann eine zusätzliche Mahnung für den Eintritt des Verzugs grundsätzlich entbehrlich sein. Liegt ein Verzugszeitraum im zweiten Halbjahr 2026 und ist mindestens ein Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach der allgemeinen Regel derzeit 6,52 % pro Jahr.
Bei 1.000 Euro Hauptforderung entsprechen 30 Tage bei vereinfachter Berechnung rund 5,36 Euro Verzugszinsen. Der tatsächliche Rechner wird den konkreten Zeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Basiszinssatz- Perioden berücksichtigen.
Wichtige Grundlagen
Was der Zahlungsverzug-Checker berücksichtigt
Mahnung nach Fälligkeit
Nach § 286 Absatz 1 BGB kann ein Schuldner grundsätzlich durch eine nach Fälligkeit zugegangene Mahnung in Verzug kommen, wenn die geschuldete Leistung weiterhin ausbleibt.
Verzug ohne Mahnung
§ 286 Absatz 2 BGB nennt mehrere Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich sein kann. Dazu gehört insbesondere ein bereits nach dem Kalender bestimmter Leistungszeitpunkt.
30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung
Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei einem Verbraucher gilt dieser Mechanismus nur mit besonderem Hinweis auf diese Folgen.
Verantwortlichkeit des Schuldners
Nach § 286 Absatz 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Deshalb kennzeichnet das Tool entsprechende Angaben als Prüfbedarf.
5 Prozentpunkte über Basiszinssatz
Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt nach § 288 Absatz 1 BGB grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
9 Prozentpunkte im reinen Nicht-Verbraucher-Geschäft
Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Mögliche 40-Euro-Pauschale
§ 288 Absatz 5 BGB sieht bei bestimmten Entgeltforderungen im Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro vor, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Das Tool weist auf diese Möglichkeit hin, addiert die Pauschale aber nicht ungeprüft zu jeder Forderung.
Basiszinssatz kann sich halbjährlich ändern
Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Eine länger laufende Zinsberechnung muss deshalb gegebenenfalls mehrere Zinsperioden berücksichtigen.
FAQ
Häufige Fragen zu Zahlungsverzug, Mahnung und Verzugszinsen
Ist eine unbezahlte Rechnung automatisch im Zahlungsverzug?
Nicht zwingend. Eine offene Rechnung und Zahlungsverzug sind rechtlich nicht dasselbe. Für den Verzug müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Häufig spielt eine Mahnung nach Fälligkeit eine Rolle, daneben gibt es gesetzliche Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich ist.
Muss ich immer erst eine Mahnung schicken?
Nein. § 286 Absatz 2 BGB nennt Fälle, in denen eine Mahnung für den Verzugsbeginn nicht erforderlich ist. Ein wichtiges Beispiel ist eine nach dem Kalender bestimmte Leistungszeit. Ob ein konkreter Zahlungstermin diese Voraussetzung erfüllt, kann vom zugrunde liegenden Vertrag abhängen.
Was bedeutet die 30-Tage-Regel bei Rechnungen?
Bei Entgeltforderungen kann spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlungsverzug eintreten. Ist der Schuldner Verbraucher, muss auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sein.
Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?
Die allgemeine Regel beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Warum fragt der Rechner sowohl nach Gläubiger als auch Schuldner?
Für den erhöhten Zinssatz von neun Prozentpunkten genügt es nicht, nur den Schuldner als Unternehmen einzuordnen. Nach § 288 Absatz 2 BGB muss es sich um ein Rechtsgeschäft handeln, an dem kein Verbraucher beteiligt ist.
Welcher Basiszinssatz gilt aktuell?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Basiszinssatz 1,52 %. Der Wert kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli ändern.
Kann ich nach Eintritt des Verzugs sofort ein Inkassounternehmen einschalten?
Das Tool behandelt Inkasso bewusst nicht als automatisch zwingenden Schritt. Ob eine weitere Rechtsverfolgung erforderlich, zweckmäßig und hinsichtlich zusätzlicher Kosten erstattungsfähig ist, hängt von der konkreten Forderung und dem Sachverhalt ab. Häufig sollte zunächst geprüft werden, ob Forderung, Fälligkeit und Verzugsbeginn tatsächlich belastbar dokumentiert sind.
Berechnet das Tool auch Zeiträume mit wechselndem Basiszinssatz?
Ja. Die vorgesehene Berechnungslogik teilt einen Verzugszeitraum bei Bedarf in mehrere Halbjahresabschnitte auf. Damit wird beispielsweise ein Zinssatzwechsel zum 1. Januar oder 1. Juli nicht rückwirkend auf den gesamten Zeitraum angewendet.
Ist die Ampel eine rechtliche Entscheidung?
Nein. Die Ampel ist eine automatisierte Orientierung anhand typischer gesetzlicher Kriterien. Sie prüft weder Beweise noch Vertragsauslegung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Datenschutzfreundliche Berechnung ohne Upload
Für den Zahlungsverzug-Checker müssen keine Rechnungen, Mahnungen, Verträge, Bilder oder sonstigen Dokumente hochgeladen werden. Auch personenbezogene Angaben wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Kundennummern werden für die Berechnung nicht benötigt.
Die vorgesehene Berechnungslogik verarbeitet ausschließlich die im Tool eingegebenen Kategorien, Beträge und Datumsangaben lokal im Browser. Externe APIs, externe JavaScript-Bibliotheken oder externe Berechnungsdienste sind für die Tool-Funktion nicht erforderlich.
Gesetzliche Orientierung
Rechtsgrundlagen und Datenstand
Die Entscheidungs- und Berechnungslogik orientiert sich an zentralen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den veröffentlichten Basiszinssätzen der Deutschen Bundesbank. Rechts- und Datenstand dieser Tool-Konzeption: 10. August 2026.
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners Gesetzestext auf Gesetze im Internet
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden Gesetzestext auf Gesetze im Internet
- § 247 BGB – Basiszinssatz Gesetzestext auf Gesetze im Internet
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssatz nach § 247 BGB Aktuelle und historische Basiszinssätze
Mehr Tools & Rechner:
- Abofallen-Checker
- Vertragstypen Berater-Tool
- Vertragskostenrechner
- Vertragsverlängerungs-Rechner
- Vertragskündigung-Tool
- Kaufvertrag-Generator
- Vertrags-Anschreiben-Generator
- Übergabeprotokoll & Quittungs-Generator für Privatverkauf
- Vertragsklauseln – Vertragsbedingungen Bibliothek-Tool
- QR-Code-Generator für Verträge
- Verjährungsfrist-Rechner für Forderungen & Verträge
- Privatverkauf-Risiko-Check für Kleinanzeigen & Gebrauchtkauf
- Gewährleistung- oder Garantie-Kompass
- Handyvertrag & Prepaid-Vergleichsrechner mit Kosten-Grafik
- Widerrufsrecht-Checker mit Fristen-Timeline
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
