Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan

Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan-Visualisierer

Eine unbezahlte Rechnung sorgt schnell für Unsicherheit: Ist die Zahlung einfach nur verspätet – oder besteht bereits Zahlungsverzug? Muss zuerst gemahnt werden, greift schon eine gesetzliche Frist und wie hoch können Verzugszinsen inzwischen sein?

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Unser Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan hilft Ihnen dabei, die wichtigsten Daten strukturiert einzuordnen, den möglichen Verzugsbeginn sichtbar zu machen und den nächsten sinnvollen Schritt besser abzuschätzen. So behalten Sie Fristen, Mahnung und mögliche Kosten im Blick, bevor aus einer offenen Rechnung ein größeres Problem wird:

Interaktiver Forderungs- und Fristencheck

Zahlungsverzug-Ampel & Mahnfahrplan

Eine Rechnung ist offen – aber befindet sich der Schuldner bereits im Zahlungsverzug? Dieser Wegweiser verbindet Fälligkeit, Mahnung, 30-Tage-Regel und Verzugszinsen zu einer visuellen Auswertung. Sie sehen, an welcher Stelle des Zahlungsprozesses sich der Fall befindet, welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann und wie sich mögliche Verzugszinsen entwickeln.

Das Tool benötigt keine Dokumente, Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen oder Vertragsnummern. Für die Berechnung reichen sachliche Angaben wie Daten, Forderungsbetrag und die beteiligten Vertragsparteien.

  • Zahlungsverzug per Ampel einordnen Grün, Gelb und Rot machen sichtbar, ob noch kein eindeutiger Verzug, Prüfbedarf oder ein wahrscheinlicher Verzugsfall vorliegt.
  • Mahnfahrplan visualisieren Rechnung, Fälligkeit, Mahnung, möglicher Verzugsbeginn und weitere Schritte werden auf einer grafischen Prozessstrecke dargestellt.
  • Verzugszinsen berechnen Der Rechner berücksichtigt die Art der Vertragsparteien und die für den jeweiligen Zeitraum geltenden Basiszinssätze.
  • Nächsten Schritt erkennen Die Auswertung zeigt, welche Angaben noch fehlen und welcher Schritt nach der gewählten Konstellation typischerweise geprüft werden sollte.

Visueller Überblick

Vom Rechnungszugang bis zum möglichen Zahlungsverzug

Eine offene Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass bereits Zahlungsverzug besteht. Der genaue Zeitpunkt kann unter anderem von der Fälligkeit, einer erforderlichen Mahnung, einem bereits kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin oder der gesetzlichen 30-Tage-Regel abhängen.

Mahnfahrplan von der Rechnung bis zu weiteren Schritten Die Prozessstrecke zeigt fünf Stationen: Rechnung und Zugang, Fälligkeit, Mahnung oder gesetzlicher Verzugsmechanismus, möglicher Zahlungsverzug sowie weitere Schritte wie Zahlungsaufforderung, Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren. 1 Rechnung Zugang prüfen 2 Fälligkeit Zahlung fällig? 3 Mahnung falls erforderlich 4 Verzug Status prüfen 5 Weiter nächster Schritt
Eine Mahnung ist ein wichtiger typischer Weg in den Verzug, aber nicht in jeder Konstellation zwingend erforderlich. Der Rechner prüft deshalb mehrere mögliche Verzugswege getrennt.

Fälligkeit zuerst prüfen

Zahlungsverzug setzt grundsätzlich voraus, dass die geschuldete Zahlung fällig ist. Eine bloß ausgestellte Rechnung genügt deshalb nicht in jedem Fall.

Mahnung kann Verzug auslösen

Leistet der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit trotz einer zugegangenen Mahnung nicht, kann dadurch grundsätzlich Zahlungsverzug eintreten.

Mahnung ist nicht immer nötig

Ist beispielsweise eine Leistungszeit nach dem Kalender bestimmt, kann Verzug unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne zusätzliche Mahnung eintreten.

30-Tage-Regel gesondert beachten

Bei Entgeltforderungen kann spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang ein gesetzlicher Verzugsmechanismus greifen. Gegenüber Verbrauchern setzt diese Variante einen besonderen Hinweis auf der Rechnung oder Zahlungsaufstellung voraus.

Ihre Angaben

Zahlungssituation Schritt für Schritt erfassen

Tragen Sie nur Daten ein, die Sie sicher kennen. Unklare rechtliche Voraussetzungen können ausdrücklich als unsicher gekennzeichnet werden. Der Rechner soll keine Scheingenauigkeit erzeugen.

Wer verlangt die Zahlung? Die Art des Gläubigers ist für die spätere Verzugszins-Einordnung relevant.
Wer soll bezahlen? Die Einordnung des Schuldners beeinflusst 30-Tage-Regel, Verzugszins und mögliche weitere Ansprüche.
Wie hoch ist die offene Forderung? Die offene Hauptforderung bildet die Grundlage für die Zinsberechnung.

Geben Sie nur den noch offenen Hauptbetrag ein. Bereits bezahlte Beträge sollten vorher abgezogen werden.

Die gesetzliche 30-Tage-Regel und die 40-Euro-Pauschale beziehen sich auf Entgeltforderungen und sind deshalb nicht auf jede Geldforderung automatisch übertragbar.

Rechnung und Fälligkeit Diese Daten bilden die zeitliche Grundlage des Mahnfahrplans.

Gemeint ist das Datum, das auf der Rechnung oder Zahlungsaufstellung angegeben ist.

Für die 30-Tage-Regel ist der Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung relevant. Lassen Sie das Feld leer, wenn der Zugang unbekannt ist.

Tragen Sie den Tag ein, an dem die Zahlung nach Vertrag, Vereinbarung oder sonstiger Grundlage fällig wurde.

War der Zahlungstermin bereits kalendermäßig bestimmt? Diese Frage hilft zu beurteilen, ob eine zusätzliche Mahnung für den Verzugsbeginn überhaupt erforderlich sein könnte.

Gemeint ist insbesondere eine bereits maßgebliche Vereinbarung oder Bestimmung, nach der sich der Zahlungstermin kalendermäßig feststellen lässt. Ein bloß nachträglich auf einer Rechnung genannter Termin muss nicht in jeder Vertragskonstellation dieselbe rechtliche Wirkung haben.

Wurde bereits gemahnt? Entscheidend ist möglichst der Zugang der Mahnung beim Schuldner.

Geben Sie möglichst den Tag an, an dem die Mahnung dem Schuldner tatsächlich zugegangen ist. Ist nur das Versanddatum bekannt, sollte das Ergebnis vorsichtig interpretiert werden.

30-Tage-Hinweis bei Verbraucherrechnung Diese Angabe ist insbesondere relevant, wenn der Schuldner Verbraucher ist.

Gegenüber einem Verbraucher greift die gesetzliche 30-Tage-Regel nach § 286 Absatz 3 BGB nur, wenn auf diese Folge in der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen wurde.

Gibt es Besonderheiten, die den Verzug infrage stellen können? Der Rechner soll problematische Fälle nicht vorschnell als eindeutigen Verzug markieren.
Bis zu welchem Tag sollen Verzugszinsen berechnet werden? Verwenden Sie bei einer bereits erfolgten Zahlung den entsprechenden Zahlungszeitpunkt oder bei einer offenen Forderung einen aktuellen Stichtag.

Der Rechner ermittelt mögliche Verzugszinsen nur für den Zeitraum bis zu diesem Datum. Ändert sich während des Zeitraums der gesetzliche Basiszinssatz, wird die Berechnung später automatisch in entsprechende Zeitabschnitte aufgeteilt.

Zahlungsstatus jetzt auswerten

Die Prüfung verbindet Fälligkeit, Mahnung, 30-Tage-Regel, Vertragsparteien und Berechnungszeitraum zu einer Ampel, einem Mahnfahrplan und einer Verzugszins-Orientierung.

Auswertung

Zahlungsverzug-Ampel

Die Ampel unterscheidet bewusst zwischen einer noch nicht erkennbaren Verzugssituation, einem unklaren oder kritischen Übergangsbereich und einem Fall, bei dem die eingegebenen Merkmale für bereits eingetretenen Verzug sprechen.

Aktueller Status

Noch keine individuelle Prüfung

Füllen Sie die relevanten Felder aus und starten Sie anschließend die Auswertung.

Verzugsstatus

Einordnung anhand von Fälligkeit, Mahnung und gesetzlichen Verzugswegen.

Noch nicht berechnet. Der Rechner kann unter anderem anzeigen, dass ein eindeutiger Verzugsbeginn noch nicht erkennbar ist, weitere Voraussetzungen geprüft werden sollten oder ein Zahlungsverzug wahrscheinlich bereits eingetreten ist.

Zeitliche Einordnung

Die wichtigsten Daten werden getrennt ausgewiesen.

Rechnungszugang
Noch nicht berechnet
Fälligkeit
Noch nicht berechnet
Mahnung / alternativer Verzugsweg
Noch nicht berechnet
Voraussichtlicher Verzugsbeginn
Noch nicht berechnet
Berechnete Verzugstage
Noch nicht berechnet

Verzugszinsen

Der gesetzliche Zinssatz hängt von den beteiligten Parteien ab.

Offene Hauptforderung
Noch nicht berechnet
Anwendbare Zinsregel
Noch nicht berechnet
Berücksichtigte Basiszinssätze
Noch nicht berechnet
Berechnete Verzugszinsen
Noch nicht berechnet
Hauptforderung + berechnete Verzugszinsen
Noch nicht berechnet

Andere mögliche Schäden, Rechtsverfolgungskosten, Gebühren oder vertragliche Besonderheiten werden nicht automatisch zum Ergebnis addiert.

Prüf- und Warnhinweise

Unklare oder rechtlich besonders relevante Eingaben werden hervorgehoben.

  • Noch keine individuelle Prüfung gestartet Nach der Auswertung erscheinen hier Hinweise zu Ihrer konkreten Auswahl, beispielsweise zur Mahnung, 30-Tage-Regel oder zu bestrittenen Forderungen.

Mahnfahrplan

Wo steht die Forderung im Zahlungsprozess?

Die grafische Timeline soll nicht nur ein Endergebnis liefern, sondern zeigen, welche Stationen bereits erreicht wurden und an welcher Stelle noch eine Voraussetzung fehlt.

Individueller Mahnfahrplan als Zeitachse Die Zeitachse zeigt nach der Berechnung Rechnungszugang, Fälligkeit, Mahnung oder gesetzlichen Verzugsmechanismus, möglichen Verzugsbeginn und weitere mögliche Schritte. 1 Rechnung Datum offen 2 Fälligkeit Datum offen 3 Mahnung / Regel Noch offen 4 Verzug Noch offen 5 Nächster Schritt Prüfung offen
Die Timeline bildet typische gesetzliche Wege ab. Eine Mahnung ist nicht automatisch in jedem Fall erforderlich, und Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren sind keine zwingenden nächsten Schritte.

Visuelle Zinsentwicklung

Wie Verzugszinsen mit der Zeit wachsen

Verzugszinsen werden zeitabhängig berechnet. Je länger eine offene Geldforderung im Verzug bleibt, desto größer wird der rechnerische Zinsbetrag. Ändert sich während des Verzugszeitraums der gesetzliche Basiszinssatz, müssen die unterschiedlichen Zeitabschnitte getrennt berücksichtigt werden.

Beispielhafte Entwicklung von Verzugszinsen Das Balkendiagramm zeigt beispielhaft, wie Verzugszinsen bei einer Forderung von 1000 Euro über 30, 60 und 90 Tage zunehmen können. Die individuelle Berechnung ersetzt später diese Beispielwerte. 0 Tage 30 Tage 60 Tage 90 Tage ca. 5,36 € ca. 10,72 € ca. 16,08 €
Statisches Beispiel: 1.000 Euro Hauptforderung bei 6,52 % Jahreszins und vereinfachter Betrachtung von 30, 60 beziehungsweise 90 Tagen. Dieser Zinssatz entspricht fünf Prozentpunkten über dem seit 1. Juli 2026 geltenden Basiszinssatz von 1,52 %. Die individuelle Tool-Berechnung verwendet später die tatsächlichen Daten des Nutzers.

Aktueller Basiszinssatz: 1,52 %

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz nach § 247 BGB 1,52 %. Daraus ergeben sich bei Anwendung von § 288 BGB derzeit beispielsweise 6,52 % pro Jahr bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beziehungsweise 10,52 % bei neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.

Der Basiszinssatz kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli ändern. Deshalb darf bei längeren Verzugszeiträumen nicht einfach der heutige Zinssatz auf den gesamten historischen Zeitraum angewendet werden.

Ampellogik

Was Grün, Gelb und Rot im Tool bedeuten

Grün: Verzug noch nicht eindeutig erkennbar

Ein maßgeblicher Verzugszeitpunkt wurde nach den eingegebenen Daten noch nicht erreicht oder eine notwendige Voraussetzung fehlt noch. Grün bedeutet nicht, dass die Forderung unberechtigt wäre.

Gelb: Frist kritisch oder Sachverhalt unklar

Eine Fälligkeit ist erreicht, ein möglicher Verzugszeitpunkt nähert sich oder wichtige Voraussetzungen wie Rechnungszugang, Mahnung, Verbraucherhinweis oder Verantwortlichkeit sind nicht eindeutig.

Rot: Zahlungsverzug wahrscheinlich

Die eingegebenen Standardmerkmale sprechen dafür, dass ein gesetzlicher Verzugsweg bereits ausgelöst wurde und der errechnete Verzugsbeginn in der Vergangenheit liegt.

Die Ampelfarbe ist eine automatisierte Orientierung. Sie entscheidet weder über das Bestehen der zugrunde liegenden Forderung noch darüber, wie ein streitiger Einzelfall rechtlich zu beurteilen ist.

Handlungsorientierung

Nächster sinnvoller Schritt im Mahnfahrplan

Das Tool soll nicht automatisch zur schärfsten Maßnahme führen. Je nach Status kann bereits die Prüfung eines fehlenden Datums, eine sachliche Zahlungsaufforderung oder die Sicherung von Nachweisen der sinnvollere nächste Schritt sein.

Individuelle Empfehlung

Noch keine Auswertung durchgeführt

Nach der Berechnung erscheint hier der anhand Ihrer Eingaben ermittelte nächste Prüfschritt.

  1. Forderung und Fälligkeit dokumentieren Rechnung, Vertrag, Leistungsnachweise und vereinbarte Zahlungsfristen sollten nachvollziehbar aufbewahrt werden.
  2. Zugang wichtiger Schreiben sichern Für Rechnungen und Mahnungen kann der tatsächliche Zugang zeitlich entscheidend sein. Ein bloßes Versanddatum ist nicht immer gleichbedeutend mit dem rechtlich relevanten Zugang.
  3. Zahlung sachlich anfordern Ist eine Mahnung erforderlich oder sinnvoll, sollte sie Forderung, Rechnungsbezug und Zahlungsaufforderung eindeutig erkennen lassen.
  4. Verzugsfolgen getrennt berechnen Hauptforderung, Verzugszinsen und mögliche weitere Schäden sollten transparent voneinander unterschieden werden.
  5. Weitere Rechtsverfolgung erst passend zum Fall wählen Inkasso, anwaltliche Hilfe oder ein gerichtliches Mahnverfahren sind mögliche weitere Schritte, aber weder automatisch notwendig noch für jeden bestrittenen oder unklaren Fall gleichermaßen geeignet.

Beispiel

So kann eine Auswertung aussehen

Beispielsituation

  • Gläubiger: Unternehmen
  • Schuldner: Verbraucher
  • Offene Forderung: 1.000 Euro
  • Forderungsart: Entgeltforderung
  • Fälligkeit: kalendermäßig wirksam bestimmt
  • Sonderfall: keine Einwände im Beispiel berücksichtigt

Beispielhafte Orientierung

Bei einem wirksam kalendermäßig bestimmten Zahlungstermin kann eine zusätzliche Mahnung für den Eintritt des Verzugs grundsätzlich entbehrlich sein. Liegt ein Verzugszeitraum im zweiten Halbjahr 2026 und ist mindestens ein Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach der allgemeinen Regel derzeit 6,52 % pro Jahr.

Bei 1.000 Euro Hauptforderung entsprechen 30 Tage bei vereinfachter Berechnung rund 5,36 Euro Verzugszinsen. Der tatsächliche Rechner wird den konkreten Zeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Basiszinssatz- Perioden berücksichtigen.

Wichtige Grundlagen

Was der Zahlungsverzug-Checker berücksichtigt

Mahnung nach Fälligkeit

Nach § 286 Absatz 1 BGB kann ein Schuldner grundsätzlich durch eine nach Fälligkeit zugegangene Mahnung in Verzug kommen, wenn die geschuldete Leistung weiterhin ausbleibt.

Verzug ohne Mahnung

§ 286 Absatz 2 BGB nennt mehrere Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich sein kann. Dazu gehört insbesondere ein bereits nach dem Kalender bestimmter Leistungszeitpunkt.

30 Tage nach Fälligkeit und Rechnung

Bei einer Entgeltforderung kommt der Schuldner spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Bei einem Verbraucher gilt dieser Mechanismus nur mit besonderem Hinweis auf diese Folgen.

Verantwortlichkeit des Schuldners

Nach § 286 Absatz 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Deshalb kennzeichnet das Tool entsprechende Angaben als Prüfbedarf.

5 Prozentpunkte über Basiszinssatz

Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt nach § 288 Absatz 1 BGB grundsätzlich fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

9 Prozentpunkte im reinen Nicht-Verbraucher-Geschäft

Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Mögliche 40-Euro-Pauschale

§ 288 Absatz 5 BGB sieht bei bestimmten Entgeltforderungen im Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro vor, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Das Tool weist auf diese Möglichkeit hin, addiert die Pauschale aber nicht ungeprüft zu jeder Forderung.

Basiszinssatz kann sich halbjährlich ändern

Der Basiszinssatz nach § 247 BGB wird zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Eine länger laufende Zinsberechnung muss deshalb gegebenenfalls mehrere Zinsperioden berücksichtigen.

FAQ

Häufige Fragen zu Zahlungsverzug, Mahnung und Verzugszinsen

Ist eine unbezahlte Rechnung automatisch im Zahlungsverzug?

Nicht zwingend. Eine offene Rechnung und Zahlungsverzug sind rechtlich nicht dasselbe. Für den Verzug müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Häufig spielt eine Mahnung nach Fälligkeit eine Rolle, daneben gibt es gesetzliche Fälle, in denen eine Mahnung entbehrlich ist.

Muss ich immer erst eine Mahnung schicken?

Nein. § 286 Absatz 2 BGB nennt Fälle, in denen eine Mahnung für den Verzugsbeginn nicht erforderlich ist. Ein wichtiges Beispiel ist eine nach dem Kalender bestimmte Leistungszeit. Ob ein konkreter Zahlungstermin diese Voraussetzung erfüllt, kann vom zugrunde liegenden Vertrag abhängen.

Was bedeutet die 30-Tage-Regel bei Rechnungen?

Bei Entgeltforderungen kann spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung Zahlungsverzug eintreten. Ist der Schuldner Verbraucher, muss auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden sein.

Wie hoch sind die gesetzlichen Verzugszinsen?

Die allgemeine Regel beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Warum fragt der Rechner sowohl nach Gläubiger als auch Schuldner?

Für den erhöhten Zinssatz von neun Prozentpunkten genügt es nicht, nur den Schuldner als Unternehmen einzuordnen. Nach § 288 Absatz 2 BGB muss es sich um ein Rechtsgeschäft handeln, an dem kein Verbraucher beteiligt ist.

Welcher Basiszinssatz gilt aktuell?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Basiszinssatz 1,52 %. Der Wert kann sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli ändern.

Kann ich nach Eintritt des Verzugs sofort ein Inkassounternehmen einschalten?

Das Tool behandelt Inkasso bewusst nicht als automatisch zwingenden Schritt. Ob eine weitere Rechtsverfolgung erforderlich, zweckmäßig und hinsichtlich zusätzlicher Kosten erstattungsfähig ist, hängt von der konkreten Forderung und dem Sachverhalt ab. Häufig sollte zunächst geprüft werden, ob Forderung, Fälligkeit und Verzugsbeginn tatsächlich belastbar dokumentiert sind.

Berechnet das Tool auch Zeiträume mit wechselndem Basiszinssatz?

Ja. Die vorgesehene Berechnungslogik teilt einen Verzugszeitraum bei Bedarf in mehrere Halbjahresabschnitte auf. Damit wird beispielsweise ein Zinssatzwechsel zum 1. Januar oder 1. Juli nicht rückwirkend auf den gesamten Zeitraum angewendet.

Ist die Ampel eine rechtliche Entscheidung?

Nein. Die Ampel ist eine automatisierte Orientierung anhand typischer gesetzlicher Kriterien. Sie prüft weder Beweise noch Vertragsauslegung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Datenschutzfreundliche Berechnung ohne Upload

Für den Zahlungsverzug-Checker müssen keine Rechnungen, Mahnungen, Verträge, Bilder oder sonstigen Dokumente hochgeladen werden. Auch personenbezogene Angaben wie Namen, Adressen, E-Mail-Adressen oder Kundennummern werden für die Berechnung nicht benötigt.

Die vorgesehene Berechnungslogik verarbeitet ausschließlich die im Tool eingegebenen Kategorien, Beträge und Datumsangaben lokal im Browser. Externe APIs, externe JavaScript-Bibliotheken oder externe Berechnungsdienste sind für die Tool-Funktion nicht erforderlich.

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