Mustervertrag Autoverkauf

Mustervertrag Autoverkauf

Wenn es um den Autoverkauf geht, kann ein Mustervertrag mitunter nicht reichen. Handelt man öfter mit Privatpersonen und braucht Vorlagen für den Autoverkauf bzw. Verkauf, sollte man sich nur auf einen „Standart“ festlegen und mehrere „Ausdrucke“ dabei haben.

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In diese Musterverträge gehört noch mehr, als nur der „Vertrag“ allein. Gerade als Verkäufer, muss man dabei auch einiges beachten, wenn man die gesetzlichen Vorschriften erfüllen möchte, um später nicht „in Haftung“ genommen zu werden, falls dem „Käufer“ etwas nicht gefällt.

Zum einen sollte man zu aller erst daran denken, sich vom Käufer auch den Führerschein zeigen zu lassen und sich ggf. eine Kopie davon zu machen. Macht man sich ohne diese Kontrolle auf eine Probefahrt und es kommt zu einem Unfall, bei dem sich herausstellt, dass der Käufer keinen hat, bekommt man ziemliche Probleme.

Gerade im privaten Handel, aber auch im Gewerbe, sollte man beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zudem immer darauf bestehen, dass der Kaufpreis bei der Übergabe in Bar bezahlt wird. Bei anderen „Zahlweisen“ gibt es sonst entweder für den Käufer oder den Verkäufer rechtliche „Probleme“ wenn es zum Streit über die Abwicklung des Handels kommt.

Will man sich als Verkäufer „absichern“, wenn man ein Fahrzeug verkauft, sollte man auch daran denken, dass man den Fahrzeugbrief erst dann herausgibt, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Sonst kann es ebenfalls zu Problemen kommen, wenn man nachweisen muss, wem das Fahrzeug nun gehört bzw. ob es schon bezahlt wurde oder nicht.

Viele Verkäufer die ihr altes Auto verkaufen wollen, möchten das vor allem auf „privater“ Ebene tun, weil sie dann einen „höheren“ Preis erzielen können. Aber auch, weil sie dann die „Sachmängelhaftung“ ausschließen dürfen. Aber so ein Ausschluss der Sachmängelhaftung ist nicht „endlos“.

Einige Dinge können damit nicht „ausgeschlossen“ werden. Verkauft man zum Beispiel ein Auto, dass viele Jahre still stand mit der „Beschreibung“ dass alles in Ordnung ist und hinterher versagen die Bremsen beim Käufer, so muss man hier trotzdem haften, wenn man fahrlässiger Weise, die einzelnen Funktionen nicht überprüft hat.

Aber auch „falsche Versprechen“, die man verkaufsfördernd einsetzt, können dazu führen, dass man vom Käufer in die Haftung genommen wird, wenn etwas passiert, bzw. wenn „entsprechende“ Mängel trotzdem auftauchen. Solche Hinweise für Verkäufer und Käufer, sollte man immer in seinen Mustervertrag für den Autoverkauf mit einbauen. Damit stellt man sicher, dass alle Beteiligten über die entsprechenden „Rechte und Pflichten“ informiert worden sind.

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