Inkassoforderung prüfen Rechner
Ein Inkassoschreiben sorgt schnell für Unsicherheit: Welche Kosten sind tatsächlich nachvollziehbar, wie setzen sich die Gebühren zusammen und stimmen die verlangten Verzugszinsen überhaupt?

Genau hier setzt der Inkassokosten-Rechner an. Mit wenigen Angaben können Sie die Forderung Schritt für Schritt aufschlüsseln, einzelne Kostenpositionen vergleichen und erkennen, an welchen Stellen sich eine genauere Prüfung besonders lohnt.
Inkassokosten-Rechner und Forderungscheck
Inkassokosten prüfen – Rechner für Forderung und Gebühren
Ein Inkassoschreiben enthält häufig mehrere Beträge: Hauptforderung, Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren, Auslagen und manchmal weitere Kosten. Dieser Rechner zerlegt die Gesamtforderung in einzelne Positionen und macht nachvollziehbar, wie sich der verlangte Betrag zusammensetzt.
Zusätzlich können Inkassogebühren mit rechnerischen RVG-Vergleichswerten abgeglichen und Verzugszinsen anhand der gesetzlichen Zinssystematik berechnet werden. Das Ergebnis zeigt bewusst nicht pauschal „zulässig“ oder „unzulässig“, sondern unterscheidet zwischen rechnerisch nachvollziehbaren Positionen, fehlenden Angaben und Punkten, die gesondert geprüft werden sollten.
Was der Inkassokosten-Rechner prüft
- Gesamtforderung aufschlüsseln Hauptforderung, Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassogebühr, Auslagen, Umsatzsteuer und weitere Kosten werden getrennt dargestellt.
- Inkassogebühr mit RVG-Werten vergleichen Der Rechner stellt der verlangten Inkassogebühr rechnerische Vergleichswerte auf Basis des Gegenstandswerts und verschiedener Gebührensätze gegenüber.
- Verzugszinsen über mehrere Halbjahre berechnen Ändert sich der Basiszinssatz während des gewählten Zeitraums, kann die Zinsberechnung in mehrere Zeitabschnitte mit den jeweils geltenden Zinssätzen aufgeteilt werden.
- Zukünftige Basiszinssätze ergänzen Historische Werte sind lokal im Rechner hinterlegt. Für noch nicht im Tool gespeicherte zukünftige Halbjahre können Sie die später veröffentlichten Basiszinssätze selbst eintragen.
- Zusatzpositionen einordnen Mahnkosten, Auslagen, Umsatzsteuer, eine mögliche 40-Euro-Verzugspauschale und weitere Kosten werden getrennt ausgewiesen.
- Prüfbedarf sichtbar machen Das Ergebnis unterscheidet zwischen „rechnerisch nachvollziehbar“, „Position gesondert prüfen“ und „Angabe fehlt“.
Was dieses Tool bewusst nicht doppelt prüft
Der Inkassokosten-Rechner setzt dort an, wo bereits eine Forderungsaufstellung oder ein Inkassoschreiben vorliegt. Er beantwortet vor allem die Frage: Wie setzt sich der verlangte Gesamtbetrag zusammen und wie lassen sich die einzelnen Kosten rechnerisch einordnen?
Ob und ab welchem Zeitpunkt überhaupt Zahlungsverzug eingetreten ist, kann von zusätzlichen Umständen abhängen. Wenn Sie zunächst den Zahlungsverzug und mögliche nächste Schritte einordnen möchten, nutzen Sie die Zahlungsverzug-Ampel mit Mahnfahrplan .
So funktioniert der Forderungscheck
- Forderungssituation einordnen Geben Sie an, ob Sie als Verbraucher oder im geschäftlichen Bereich betroffen sind und ob die Hauptforderung anerkannt, bestritten oder unklar ist.
- Beträge aus dem Inkassoschreiben übernehmen Tragen Sie die einzelnen Positionen möglichst genau so ein, wie sie in der Forderungsaufstellung aufgeführt sind.
- Zeitraum für Verzugszinsen angeben Der Rechner verwendet für bekannte Zeiträume die lokal hinterlegten historischen Basiszinssätze.
- Fehlende zukünftige Zinssätze bei Bedarf ergänzen Benötigt Ihr Zeitraum einen noch nicht hinterlegten Basiszinssatz, können Sie den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Wert direkt im Rechner ergänzen.
- Ergebnis Position für Position prüfen Sie sehen Gesamtforderung, Zinsvergleich, Gebührenvergleich, mögliche Abweichungen und zusätzliche Prüfpunkte in einer strukturierten Auswertung.
Inkassoforderung und Gebühren prüfen
Übernehmen Sie die Beträge aus der Forderungsaufstellung möglichst genau. Mit einem Stern gekennzeichnete Angaben werden für die Grundberechnung benötigt. Geben Sie keine Namen, Anschriften, Aktenzeichen oder anderen personenbezogenen Daten ein.
Ihre Auswertung der Inkassoforderung
Der Rechner stellt die eingegebenen Beträge, rechnerische Vergleichswerte und mögliche Prüfpunkte getrennt dar. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Position für welches Ergebnis verantwortlich ist.
Gesamtforderung im Überblick
- Hauptforderung
- Verlangte Nebenkosten insgesamt
- Verlangter Gesamtbetrag
- Anteil der Nebenkosten an der Hauptforderung
- Zinsdatenbasis
Kostenpositionen einzeln geprüft
Hauptforderung
Noch nicht ausgewertetDer Rechner übernimmt Ihre eigene Einordnung, ob die Hauptforderung anerkannt, bestritten oder unklar ist.
Verzugszinsen
Noch nicht ausgewertetBei vorhandenen Datumsangaben werden die verlangten Zinsen mit einer periodenbezogenen Vergleichsberechnung gegenübergestellt.
- Verlangte Zinsen
- Rechnerischer Vergleichswert
- Differenz
- Verwendete Basiszinszeiträume
Inkassogebühr
Noch nicht ausgewertetDie verlangte Inkassogebühr wird bei einer unbestrittenen Forderung mit rechnerischen RVG-Vergleichswerten gegenübergestellt.
- Verlangte Inkassogebühr
- 0,5-Gebühr – einfacher Fall
- 0,9-Gebühr – Vergleichswert für unbestrittene Forderung
- 1,3-Gebühr – oberer Vergleichswert bei besonderem Umfang oder Schwierigkeit
Post- und Telekommunikationsauslagen
Noch nicht ausgewertetAls RVG-Vergleich kann eine Pauschale von 20 Prozent der maßgeblichen Gebühr bis zu einem Höchstbetrag von 20 Euro berechnet werden.
- Verlangte Auslagen
- Rechnerischer Pauschalvergleich
Umsatzsteuer
Noch nicht ausgewertetWird Umsatzsteuer auf Inkassokosten geltend gemacht, können zusätzliche Umstände wie die Vorsteuerabzugsberechtigung des Gläubigers relevant sein.
40-Euro-Verzugspauschale
Noch nicht ausgewertetDie angegebene Verzugspauschale wird gesondert mit Ihrer Verbraucher- oder Geschäftssituation abgeglichen.
Mahnkosten und weitere Kosten
Noch nicht ausgewertetDiese Positionen werden vollständig in die Gesamtrechnung aufgenommen. Ihre Erstattungsfähigkeit kann jedoch von zusätzlichen Umständen abhängen.
Rechnerischer Kostenvergleich
- Vom Schreiben verlangte Inkasso- und Auslagenpositionen
- Berechneter RVG-Vergleichswert nach gewählter Einordnung
- Rechnerische Differenz
Eine rechnerische Differenz bedeutet nicht automatisch, dass eine Position rechtlich geschuldet oder nicht geschuldet ist. Sie zeigt, wo sich eine genauere Prüfung besonders anbietet.
Prüfpunkte aus Ihren Angaben
- Hauptforderung zuerst prüfen Ist bereits die Hauptforderung unklar oder bestritten, sollte diese Frage nicht durch eine reine Gebührenberechnung überlagert werden.
- Verzug als Voraussetzung beachten Inkassokosten als Verzugsschaden setzen regelmäßig voraus, dass die hierfür notwendigen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
- Zinsdaten vollständig halten Für Zeiträume mit noch nicht lokal hinterlegten Basiszinssätzen müssen die fehlenden offiziellen Werte ergänzt werden, bevor eine vollständige Zinsberechnung möglich ist.
- Gebührensatz nachvollziehen Bei unbestrittenen Forderungen gelten besondere Vorgaben für die Höhe der Inkasso-Geschäftsgebühr.
- Zusatzkosten nicht nur zusammenzählen Mahnkosten, Umsatzsteuer, Ratenzahlungs- und sonstige Gebühren benötigen teilweise eine eigene Einordnung.
Wie berechnet der Inkassokosten-Rechner die Vergleichswerte?
Inkassogebühren und RVG-Vergleich
Für die rechnerische Einordnung von Inkassokosten können die entsprechenden Wertgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes als Vergleichsmaßstab relevant sein. Der Rechner verwendet deshalb den Gegenstandswert der Forderung, um verschiedene Gebührenwerte gegenüberzustellen.
Für außergerichtliche Inkassodienstleistungen bei unbestrittenen Forderungen können je nach Fall unterschiedliche Gebührensätze relevant sein. Der Rechner stellt insbesondere Vergleichswerte für 0,5, 0,9 und 1,3 gegenüber. Ob die Voraussetzungen eines bestimmten Gebührensatzes tatsächlich erfüllt sind, lässt sich nicht allein mathematisch entscheiden.
Post- und Telekommunikationspauschale
Für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen kann im RVG eine Pauschale in Höhe von 20 Prozent der maßgeblichen Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 20 Euro berücksichtigt werden. Der Rechner stellt die verlangten Auslagen diesem rechnerischen Vergleichswert gegenüber.
Verzugszinsen über mehrere Halbjahre
Der gesetzliche Verzugszinssatz knüpft an den jeweils geltenden Basiszinssatz an. Da sich dieser zum 1. Januar und zum 1. Juli ändern kann, kann ein längerer Verzugszeitraum aus mehreren unterschiedlichen Zinsabschnitten bestehen.
Der Rechner verwendet deshalb historische Basiszinssätze, soweit diese lokal hinterlegt sind. Wird für einen neueren Zeitraum ein noch nicht gespeicherter Basiszinssatz benötigt, muss dieser nicht durch eine veraltete Annahme ersetzt werden. Stattdessen können Sie den offiziell veröffentlichten Wert manuell ergänzen.
Auf diese Weise bleibt das Tool auch für zukünftige Zeiträume nutzbar, ohne bei jeder Berechnung eine externe Schnittstelle aufrufen zu müssen.
40-Euro-Verzugspauschale
Die gesetzliche 40-Euro-Pauschale kann bei einer Entgeltforderung im Verzugsfall insbesondere dann relevant sein, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Ist der Schuldner Verbraucher, wird diese Pauschale nicht als allgemeine Verzugspauschale nach § 288 Absatz 5 BGB angesetzt.
Beispiel: Wie wird eine Inkassoforderung aufgeschlüsselt?
Fiktive Forderungsaufstellung
- Hauptforderung
- 300,00 Euro
- Mahnkosten
- 5,00 Euro
- Verzugszinsen
- 8,00 Euro
- Inkassogebühr
- 46,35 Euro
- Post- und Telekommunikationspauschale
- 9,27 Euro
- Gesamtbetrag
- 368,62 Euro
Der Rechner würde diese 368,62 Euro nicht lediglich als eine Gesamtsumme anzeigen. Er würde Hauptforderung und Nebenkosten trennen, die Verzugszinsen rechnerisch vergleichen, einen RVG-Vergleich für die Inkassogebühr erstellen und zusätzliche Prüfpunkte zu Mahnkosten und Auslagen anzeigen.
Das Beispiel dient ausschließlich dazu, die Funktionsweise des Rechners zu verdeutlichen. Es sagt nicht aus, dass sämtliche aufgeführten Positionen in jedem konkreten Fall geschuldet sind.
Was bedeuten die Ergebnisse?
Was der Rechner nicht abschließend entscheiden kann
- Ob die Hauptforderung tatsächlich besteht: Der Rechner kennt den zugrunde liegenden Vertrag und die Vorgeschichte nicht.
- Ob Verzug tatsächlich eingetreten ist: Mahnungen, Fälligkeit, Rechnungszugang und besondere Vereinbarungen können eine Rolle spielen.
- Ob ein Inkassodienstleister erforderlich eingeschaltet wurde: Diese Frage lässt sich nicht allein aus den Euro-Beträgen beantworten.
- Ob ein bestimmter Gebührensatz im konkreten Fall zutrifft: Umfang und Schwierigkeit einer Inkassotätigkeit können nicht allein aus der Forderungsaufstellung ermittelt werden.
- Ob besondere Vertrags-, Darlehens- oder Vollstreckungsregeln gelten: Für bestimmte Forderungsarten können abweichende Regelungen bestehen.
Berechnungsgrundlagen und weiterführende Quellen
Die Rechenlogik orientiert sich an gesetzlichen Regelungen und veröffentlichten Basiszinssätzen. Die individuelle Berechnung selbst benötigt keine externe Schnittstelle.
- § 13e Rechtsdienstleistungsgesetz – Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten
- § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – Wertgebühren
- Vergütungsverzeichnis zum RVG – Geschäftsgebühr und Auslagen
- § 288 BGB – Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- Deutsche Bundesbank – Basiszinssätze nach § 247 BGB
Datenschutz und lokale Verarbeitung
Wichtiger Hinweis zur Auswertung
Der Inkassokosten-Rechner ist eine Rechen- und Orientierungshilfe. Er kann Beträge aufschlüsseln, Rechenwerte gegenüberstellen und auffällige oder unvollständige Positionen sichtbar machen.
Manuell eingetragene Basiszinssätze werden vom Tool mathematisch verarbeitet. Der Rechner kann jedoch nicht selbst überprüfen, ob ein vom Nutzer eingegebener Zinssatz tatsächlich dem offiziellen Bundesbank-Wert des betreffenden Halbjahres entspricht.
Das Tool prüft außerdem weder den zugrunde liegenden Vertrag noch Beweismittel, Schriftverkehr oder individuelle rechtliche Umstände. Die Kennzeichnung „rechnerisch nachvollziehbar“ bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Forderung im konkreten Fall rechtlich geschuldet ist. Die Auswertung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu Inkassokosten und Inkassogebühren
Wie setzen sich Inkassokosten zusammen?
Eine Inkassoforderung kann neben der ursprünglichen Hauptforderung unter anderem Verzugszinsen, Inkassogebühren, Post- und Telekommunikationsauslagen sowie weitere Kostenpositionen enthalten. Der Rechner stellt diese Beträge einzeln dar, damit die Gesamtsumme nachvollziehbarer wird.
Wie hoch darf eine Inkassogebühr sein?
Für die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten können die Kosten einer entsprechenden anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als Begrenzung relevant sein. Deshalb verwendet der Rechner RVG-Wertgebühren als rechnerischen Vergleich.
Bei einer unbestrittenen Forderung können insbesondere Gebührensätze von 0,5, 0,9 und unter bestimmten Voraussetzungen bis 1,3 für die Einordnung relevant sein. Der Rechner zeigt diese Werte nebeneinander, entscheidet aber nicht selbst, welcher Gebührensatz im konkreten Einzelfall rechtlich anzusetzen ist.
Wie werden Verzugszinsen über mehrere Jahre berechnet?
Der Basiszinssatz kann sich halbjährlich ändern. Ein längerer Verzugszeitraum muss deshalb gegebenenfalls in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Für jeden Abschnitt wird der dort geltende Basiszinssatz verwendet.
Der Rechner übernimmt diese Aufteilung automatisch, soweit sämtliche benötigten Basiszinssätze lokal hinterlegt oder von Ihnen ergänzt wurden.
Muss ich zukünftige Basiszinssätze selbst eintragen?
Nur wenn Ihr Berechnungszeitraum ein Halbjahr umfasst, dessen Basiszinssatz im Tool noch nicht hinterlegt ist. Der Rechner verwendet bekannte historische Werte automatisch und fordert für fehlende Zeitabschnitte keine Schätzung an.
Den offiziellen Wert können Sie bei der Deutschen Bundesbank nachsehen und anschließend in eines der optionalen Felder „Zusätzlicher Basiszinssatz“ eintragen.
Warum ruft der Rechner den aktuellen Basiszinssatz nicht automatisch ab?
Das Tool ist bewusst ohne externe API-Abhängigkeit aufgebaut. Dadurch muss für eine Berechnung keine externe Zinsschnittstelle erreichbar sein und die eingegebenen Forderungsdaten werden nicht für die Berechnung an einen fremden Dienst übertragen.
Wo finde ich den aktuell geltenden Basiszinssatz?
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht die jeweils geltenden Basiszinssätze. Da sich der Wert ändern kann, nennt diese Toolbeschreibung bewusst keinen dauerhaft festgeschriebenen „aktuellen“ Zinssatz.
Dürfen zusätzlich Auslagen verlangt werden?
Für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen kann im RVG eine Pauschale von 20 Prozent der maßgeblichen Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von 20 Euro als Vergleich relevant sein. Der Rechner stellt die verlangten Auslagen diesem Rechenwert gegenüber.
Kann von einem Verbraucher eine 40-Euro-Verzugspauschale verlangt werden?
Die Pauschale nach § 288 Absatz 5 BGB setzt voraus, dass der Schuldner kein Verbraucher ist. Wird eine Forderung gegen einen Verbraucher geltend gemacht und enthält die Aufstellung dennoch eine entsprechende 40-Euro-Pauschale, kennzeichnet der Rechner diese Position deshalb zur gesonderten Prüfung.
Was mache ich, wenn schon die Hauptforderung falsch erscheint?
Dann sollte die Frage nach den Inkassogebühren nicht isoliert betrachtet werden. Der Rechner kennzeichnet eine bestrittene oder unklare Hauptforderung deshalb ausdrücklich und vermeidet in dieser Situation eine vereinfachte Aussage, die nur auf der Höhe der Nebenkosten basiert.
Prüft der Rechner automatisch, ob ich in Verzug bin?
Nein. Der Eintritt des Verzugs kann unter anderem von Fälligkeit, Mahnung, Rechnungszugang und weiteren Umständen abhängen. Der Rechner übernimmt deshalb einen von Ihnen angegebenen Verzugsbeginn nur für die mathematische Zinsberechnung.
Für eine gesonderte Orientierung zum Thema Verzug können Sie die Zahlungsverzug-Ampel mit Mahnfahrplan verwenden.
Werden meine Angaben gespeichert oder übertragen?
Für das Tool sind keine externen Berechnungsdienste oder API-Aufrufe vorgesehen. Die individuelle Berechnung erfolgt lokal im Browser. Persönliche Angaben oder ein Upload des Inkassoschreibens sind nicht erforderlich.
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