11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

„In guten wie in schlechten Zeiten“ und „bis dass der Tod euch scheidet“ sind Versprechen, die vor dem Traualtar gerne gegeben werden. Doch was schön klingt, hat in der Realität nicht immer Bestand. Statistiken zufolge werden knapp 40 Prozent der Ehen in Deutschland früher oder später geschieden. Damit gewinnt auch der Ehevertrag an Bedeutung. Er ermöglicht den Eheleuten, privatrechtliche Regelungen für die Ausgestaltung der Ehe und einer möglichen Scheidung zu treffen.

11 Fragen zum Ehevertrag, 1. Teil

Das Ehepaar kann also in beidseitigem Einvernehmen Absprachen vereinbaren, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Doch was genau beinhaltet ein Ehevertrag? Kann er auch nachträglich noch geschlossen werden? Und was kostet das Ganze?

Wir beantworten elf Fragen zum Ehevertrag!:

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