Die wichtigsten Fragen zum Kündigungsbutton
Ob Mobilfunkverträge, Versicherungen, Zeitschriften-Abos oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios: Viele Verträge können inzwischen schnell, einfach und bequem übers Internet abgeschlossen werden. Doch der umgekehrte Weg, also wenn der Verbraucher einen Vertrag beenden möchte, gestaltet sich mitunter deutlich schwieriger. Damit soll nun Schluss sein.
Das „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ schreibt vor, dass Unternehmen, die Vertragsabschlüsse über ihre Webseiten anbieten, auch ermöglichen müssen, die Verträge online über die Webseiten zu kündigen.
Die Umsetzung dieser Vorgabe soll durch einen sogenannten Kündigungsbutton erfolgen. Er ist seit dem 1. Juli 2022 Pflicht.