Das ändert sich 2022 bei Verträgen, Teil 2

Das ändert sich 2022 bei Verträgen, Teil 2

Kürzere Kündigungsfristen bei Laufzeitverträgen, verlängerte Beweislastumkehr im Kaufrecht, neuer Vertragstyp über digitale Produkte, keine Aufforderung zur sofortigen Zahlung bei Haustürgeschäften: Im neuen Jahr gibt es ein paar Neuerungen. Wir erklären, was sich 2022 bei Verträgen ändert. Hier ist Teil 2 des Beitrags!

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