12 Fragen zum Aufhebungsvertrag, Teil 2

12 Fragen zum Aufhebungsvertrag, Teil 2

Sofern ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch durch eine Befristung ausläuft, gibt es zwei Möglichkeiten, wie es beendet werden kann. Nämlich entweder durch eine Kündigung oder per Aufhebungsvertrag. Während die Kündigung nur von einer Seite ausgeht, basiert der Aufhebungsvertrag auf einer einvernehmlichen Absprache. Gleichzeitig bietet der Vertrag viel Spielraum für individuelle Vereinbarungen dazu, wie die Trennung vonstatten gehen soll. Allerdings ist der Aufhebungsvertrag nicht immer die bessere Wahl.

12 Fragen zum Aufhebungsvertrag, Teil 2

In einem zweiteiligen Beitrag beantworten wir zwölf Fragen zum Aufhebungsvertrag. Dabei haben wir in Teil 1 erklärt, wodurch sich der Aufhebungsvertrag von einer Kündigung unterscheidet, welche Gründe es für ihn geben kann, was er regelt und welche Vorteile er dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bietet.

Hier ist Teil 2!:

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