Rücktritt vom Kaufvertrag – Infos und Tipps, 3. Teil
Wer etwas erwirbt, schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag über die Ware. Ob es bei dem Kauf um ein Auto, Möbel, Kleidung, Lebensmittel im Supermarkt oder eine Zeitung am Bahnhofskiosk geht, spielt zunächst keine Rolle. Denn ein Kaufvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Kommt er mündlich per Handschlag oder durch schlüssiges Handeln zustande, ist er genauso wirksam.
Allerdings kann es passieren, dass der Käufer unsicher wird oder den Kauf bereut. Damit stellt sich die Frage, ob und wann es möglich ist, einen Kauf rückgängig zu machen. In einem ausführlichen Ratgeber haben wir Infos und Tipps rund um den Rücktritt vom Kaufvertrag zusammengestellt.
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