Rücktritt vom Kaufvertrag – Infos und Tipps, 1. Teil
Im Alltag kommen ständig Kaufverträge zustande. Dabei geht es längst nicht immer um Autos, Immobilien, Möbel oder andere große Anschaffungen. Wer im Supermarkt einkauft, beim Bäcker Brötchen holt oder am Kiosk eine Zeitung mitnimmt, schließt ebenfalls einen Kaufvertrag. Nur wird dafür kein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Stattdessen wird der Kaufvertrag mündlich und durch schlüssiges Handeln geschlossen.
Was die Wirksamkeit angeht, spielt es aber keine Rolle, ob der Kaufvertrag mündlich oder schriftlich zustande kam.
Allerdings ist gut möglich, dass der Käufer einen Kauf gerne wieder rückgängig machen würde. Weil ihm Zweifel kommen, ob er die richtige Wahl getroffen hat, weil ihm die Ware doch nicht so richtig gefällt oder weil der gekaufte Gegenstand einen Mangel hat, zum Beispiel.
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