Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 1

Vom Kfz-Versicherer gekündigt – und jetzt? Teil 1

Jedes Jahr im Herbst fällt der Startschuss für die Wechsel der Autoversicherungen. Denn die meisten Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Gleichzeitig stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein. Und weil die Kfz-Versicherung eine einmonatige Kündigungsfrist hat, ist der 30. November der entscheidende Stichtag.

Vom Kfz-Versicherer gekündigt - und jetzt_ Teil 1

Bis zu diesem Termin muss die Kündigung beim bisherigeren Versicherer vorliegen, wenn das Fahrzeug im nächsten Jahr bei einem anderen Anbieter versichert sein soll.

Doch was viele nicht wissen, ist, dass auch die Kfz-Versicherung den bestehenden Vertrag kündigen kann. Und tatsächlich kommt das gar nicht so selten vor. Den Versicherungsnehmer bringt das aber in eine ziemlich blöde Situation. Denn ohne gültige Kfz-Versicherung ist sein Auto gewissermaßen stillgelegt.

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