Wissenswertes zur Salvatorischen Klausel, 1. Teil

Wissenswertes zur Salvatorischen Klausel, 1. Teil

Wer einen Vertrag schon einmal komplett durchgelesen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens genau studiert hat, ist ihr mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit begegnet: der Salvatorischen Klausel. In einem Vertrag findet sich die Klausel meist ziemlich am Schluss, in Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ist sie ebenfalls gegen Ende eingefügt.

Wissenswertes zur Salvatorischen Klausel, 1. Teil

Die Klausel selbst gibt es in verschiedenen Varianten. Doch unabhängig von der konkreten Formulierung verfolgt eine Salvatorische Klausel immer das gleiche Ziel. Sie soll nämlich Regelungen für den Fall vereinbaren, dass einzelne Klauseln aus dem Vertrag oder in den AGB unwirksam sind.

In der einfachsten Version besagt die Salvatorische Klausel dann zum Beispiel: “Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert gültig.”

Oft wird dann noch ergänzt, dass eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzt werden soll, die der Absicht der ursprünglichen Vereinbarung möglichst nahekommt.

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