Maximal 4 Wochen bis zum Facharzttermin – die wichtigsten Infos dazu
Seit Ende Januar 2016 können Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen zeitnah fachärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Gemäß GKV-Versorgungsstärkungsgesetz darf die Wartezeit auf einen Termin beim Facharzt die Grenze von vier Wochen nicht überschreiten.
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