Neue Kfz-Versicherung mit alter SF-Klasse – Infos und Tipps

Neue Kfz-Versicherung mit alter SF-Klasse – Infos und Tipps

Ein Umzug in die Großstadt, in der es ein sehr gut ausgebautes Netz mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt, ein Arbeitsplatz in unmittelbarer Wohnortnähe, die Zusammenlegung zweier Haushalte, wirtschaftliche Überlegungen oder ein finanzieller Engpass:

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Es kann viele verschiedene Gründe dafür geben, auf ein eigenes Auto zu verzichten. Allerdings kann sich die Lebenssituation auch wieder ändern und dann zu der Entscheidung führen, sich doch wieder ein Auto anzuschaffen. Spätestens, wenn verschiedene Kfz-Versicherungsangebote miteinander verglichen werden, ist die Verwunderung aber mitunter groß.

Denn statt der früheren, kostengünstigen SF-Klasse will so mancher Versicherer jetzt nur noch einen geringeren Schadenfreiheitsrabatt gewähren. Dies wiederum kann die Kfz-Versicherung ganz schön teuer werden lassen.

Damit muss sich der Versicherungsnehmer aber nicht stillschweigend abfinden. Besser ist, wenn er versucht, seinen früheren SF-Rabatt wieder aufleben zu lassen. Doch wie?

 

Der folgende Beitrag gibt Infos und Tipps dazu, wie es klappen kann, eine neue Kfz-Versicherung mit der alten SF-Klasse abzuschließen:

 

Wie wirkt sich die SF-Klasse auf den Versicherungsbeitrag aus?

Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, gehört zu den wesentlichen Faktoren, die die die Höhe der Versicherungsprämie bestimmen. Versichert beispielsweise ein Führerscheinneuling zum ersten Mal ein eigenes Auto, startet er meist in der SF-Klasse 0. Für ihn bedeutet das, dass er den vollen Versicherungsbeitrag bezahlen muss.

Fährt er ein Jahr lang unfallfrei, wird er im Folgejahr in der SF-Klasse 1 eingestuft. Dadurch erhält er einen kleinen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Für jedes weitere Jahr, in der der Versicherungsnehmer seiner Kfz-Versicherung keinen Schaden meldet, klettert er eine weitere SF-Klasse nach oben.

Fährt der Versicherungsnehmer beispielsweise zehn Jahre lang unfallfrei, kommt er also in der SF-Klasse 10 an. Je höher die SF-Klasse ist, desto höher ist der Nachlass, den die Kfz-Versicherung gewährt. Wie hoch dieser Rabatt ist, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt.

Generell gilt aber, dass die Kfz-Versicherung umso kostengünstiger ist, je höher die SF-Klasse des Versicherungsnehmers ist. Meldet der Versicherungsnehmer seiner Kfz-Versicherung einen Unfall und muss die Versicherung den entstandenen Schaden regulieren, wird der Versicherungsnehmer allerdings zurückgestuft. Dadurch steigt dann auch sein Beitrag wieder.

Ähnlich wie bei den gewährten Rabatten arbeiten die Versicherer bei den Rückstufungen ebenfalls mit eigenen Tabellen.

Die SF-Klassen sind sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei der Vollkasko-Versicherung von Bedeutung. In beiden Versicherungszweigen wird nämlich mit Schadensfreiheitsrabatten gearbeitet.

Diese sind aber unabhängig voneinander. Deshalb kann es sein, dass ein Versicherungsnehmer unterschiedliche SF-Klassen hat, beispielsweise weil er der Versicherung nur einen Vollkaskoschaden, aber keinen Schaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet hat. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen.

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Wie lange bleibt eine SF-Klasse erhalten?

Möchte der Versicherungsnehmer nach einer längeren Unterbrechung wieder ein eigenes Auto auf sich anmelden und versichern, kann es passieren, dass einige Versicherungsgesellschaften die frühere SF-Klasse im neuen Vertrag nicht übernehmen möchten.

Hintergrund hierfür ist, dass die SF-Klasse nur eine bestimmte Zeit lang erhalten bleibt. Ist die Frist abgelaufen, verfällt die frühere SF-Klasse und bei einem Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer wieder von vorne anfangen.

Wie lange diese Frist andauert, ist in der Versicherungsbranche nicht einheitlich geregelt. Stattdessen legt jede Kfz-Versicherung die Zeitspanne, innerhalb der sie alte SF-Klassen anerkennt, in ihren Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest. Die AKB sind Teil der Versicherungsbedingungen und gehören damit zu den vertraglichen Vereinbarungen.

Früher haben die Kfz-Versicherungen alte SF-Klassen sieben Jahre lang in neue Verträge übernommen. Einige Versicherer haben diese Zeitspanne beibehalten, andere Versicherer haben die Frist auf zehn Jahre verlängert.

Daneben gibt es auch Versicherungsgesellschaften, die frühere SF-Klassen zwölf Jahre lang anerkennen, und ganz wenige Versicherer haben die Frist sogar komplett abgeschafft. Teilweise gibt es aber unterschiedliche Regelungen für die Anerkennung von SF-Klassen eigener Kunden und von Neukunden.

 

Wie kann der Versicherungsnehmer seine alte SF-Klasse wiederaufleben lassen?

Führt der Versicherungsnehmer einen Versicherungsvergleich durch, sollte er nicht nur auf die Preise, die Deckungssummen und die übrigen Versicherungsleistungen achten. Stattdessen sollte er auch prüfen, ob der jeweilige Anbieter die alte SF-Klasse anrechnet.

Falls nicht, sollte sich der Versicherungsnehmer nach einer anderen Versicherung umsehen. Dabei kann es sich manchmal sogar rechnen, zunächst einen Vertrag mit einem Versicherer zu schließen, der zwar etwas teurer ist, die frühere SF-Klasse aber anerkennt.

Im Folgejahr kann der Versicherungsnehmer dann zum kostengünstigsten Kfz-Versicherer wechseln und bei diesem Wechsel seine SF-Klasse mitnehmen.

 

 

Welche Bedingungen müssen für ein Aufleben der alten SF-Klasse erfüllt sein?

Grundsätzlich kann eine Kfz-Versicherung die frühere SF-Klasse nur dann übernehmen und auf den Versicherungsbeitrag anrechnen, wenn sie den angegebenen Schadensfreiheitsrabatt überprüfen kann.

Allein auf die Aussagen des Versicherungsnehmers kann und wird sich keine Versicherung verlassen. Schließt der Versicherungsnehmer seinen neuen Kfz-Vertrag bei der Versicherung ab, bei der er auch früher schon Kunde war, kann die Versicherung die alten Vertragsdaten oft aus ihrer Datenbank entnehmen.

Wechselt der Versicherungsnehmer den Anbieter, wird die neue Versicherung bei der früheren Versicherung abfragen, welche SF-Klasse der Versicherungsnehmer seinerzeit hatte.

Eine solche Prüfung funktioniert aber nur solange, wie die Daten bei der jeweiligen Versicherung gespeichert sind. Von Gesetzes wegen müssen die Versicherer die Vertragsdaten zehn Jahre lang aufbewahren. Danach können die Daten gelöscht werden.

Der Versicherungsnehmer kann die ganze Sache aber vereinfachen und beschleunigen, indem er seine Vertragsunterlagen nach der Abmeldung seines Autos aufhebt. Gleichzeitig sollte er seine Versicherung bitten, ihm eine Bescheinigung nach § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes auszustellen.

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In einer solchen Bescheinigung ist angegeben, wie lange das Vertragsverhältnis bestand und wie viele Schäden welcher Art gemeldet wurden. Die meisten Kfz-Versicherungen akzeptieren diese Bescheinigung als Beleg für die frühere SF-Klasse. Der Versicherungsnehmer ist dadurch nicht mehr darauf angewiesen, dass seine alten Vertragsdaten noch gespeichert und auffindbar sind.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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