Mustervertrag Auto

Mustervertrag Auto 

Wer als private Person ein Auto verkaufen möchte, braucht sicher oft auch einen Mustervertrag, wenn er an private Käufer verkaufen möchte um mehr für das Auto zu bekommen. Dabei sollte man, nicht unbedingt auf einen „gewerblichen“ Mustervertrag zurückgreifen, da diese bei einem privaten Verkauf überhaupt nicht geeignet sind.

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Hier gibt es noch mal einen einfach formulierten Mustervertrag, die man für den privaten Verkauf und als Vorlage für weitere Musterverträge verwenden kann.  Kaufvertrag für ein Auto Hiermit erwirbt der Käufer (Personalien) vom Verkäufer (Personalien)ein Fahrzeug mit folgenden Eigenschaften:

Marke/Hersteller, Fahrzeug-Typ, Erstzulassung, Kfz-Id.-Nr., km-Stand, Kennzeichen, Ausstattung (Details).

Das Fahrzeug wird persönlich übergeben und der Käufer, wird über folgende Vorschäden informiert: (Details) Als Kaufpreis wird die Summe von XXXX,- Euro, in Worten xxxx,  vereinbart, die als Barzahlung/Überweisung bei Übernahme fällig wird. Der Empfang der Summe ist gesondert zu quittieren.

Das Fahrzeug wird mit folgenden Unterlagen an den Käufer ausgehändigt: …Der Käufer verpflichtet sich, die Ummeldung für das gekaufte Fahrzeug innerhalb von 1 Woche nach Übernahme abzuwickeln. Bis zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung durch den Käufer, haftet dieser für Nachteile die dem Verkäufer, im Schadensfall bzw. Unfall entstehen.

Die Sachmängelhaftung wird für dieses Fahrzeug ausgeschlossen. Der Ausschluss bezieht sich nicht auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und auch nicht bei entstehenden Personenschäden. Der Verkäufer versichert, dass das Fahrzeug so wie das vereinbarte Zubehör, frei von Rechten dritter Parteien ist und in seinem Eigentum steht. Bis zur vollständigen Bezahlung, bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers.

Ort, Datum,

Unterschrift Verkäufer                                                                Unterschrift Käufer 

Die Quittung, für den Erhalt des Fahrzeuges bzw. die Zahlung der Summe, sollte man immer erst dann unterschreiben, wenn der „Austausch“ tatsächlich stattfindet. Allerdings kann man die entsprechenden „Formen“ auch an den Vertrag „anhängen“, wenn sie gesondert unterschrieben werden müssen. Autotypen, neueste Modelle und Fahrtechnik in den Auto Fachzeitschriften.

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