Mustervertrag 400 Euro Job

Mustervertrag 400 Euro Job

Einen Mustervertrag für einen 400,- Euro Job kann man mit etwas Vorbereitung relativ einfach selbst schreiben. Dabei muss man bedenken, dass man als „Arbeitgeber“ nicht nur eine Vorlage für die Musterverträge braucht, sondern auch eine „Betriebsnummer“ und eine Meldung.

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Ein 400,- Euro Job kostet den Arbeitgeber 520,- Euro, wovon 120,- Euro als „Sozialabgaben und Versicherungen“ an die „Knappschaft“ für geringfügig beschäftigte gezahlt werden muss. Diese Zahlung muss immer zum Monatsende des jeweiligen Monats gemacht werden, für den die Abrechnung gilt. 

Vertrag über geringfügige Mitarbeit 

Zwischen (Betrieb + Anschrift), im folgenden Arbeitgeber, und (Bewerber + Anschrift), im folgenden Arbeitnehmer 

§1 Die Tätigkeit

Als erstes sollte man möglichst genau ausführen, für welche Tätigkeiten man einen Mitarbeiter einstellt. Ob es dabei z.B. den Verkauf, die Büroorganisation oder die Reinigungsarbeiten auf einem Betriebsgelände geht. Außerdem wird bereits hier angegeben ob es eine „unbefristete“ oder eine befristete Stelle geht.

§2 Die betriebliche Anwesenheit bzw. Arbeitszeit

Hier muss genau festgeschrieben werden, wann der Arbeitnehmer am „Arbeitsplatz“ zu sein hat. Sicher kann man die „Formulierungen“ auch flexibler gestalten, aber allein „10 Stunden pro Woche“ reicht nicht aus.

§3 Die Vergütung

Der Teil, der jeden Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) besonders interessiert, muss ebenfalls sehr detailliert beschrieben werden. Dabei muss zumindest festgelegt werden, ob nach Stunden oder nach „Leistung“ vergütet wird und wie besondere „Arbeitszeiten“ (sprich: Überstunden) geregelt werden.

§4 Urlaub und Krankheit

Bei einer geringfügigen Mitarbeit kann man diese beiden „Faktoren“ zusammenfassen. Hier gibt man an, wie viele „bezahlte“ Urlaubstage, der Mitarbeiter bekommt und in welchem Rahmen, er sich melden muss, wenn er mal Krank ist.

§5 Sonstiges

Je nach „Branche“ in der die geringfügige Mitarbeit erfolgt, können auch noch weitere „Regelungen“ nötig werden.

§6 Salvatorische Klausel

BLOß NICHT VERGESSEN!!!

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