Infos und Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

Infos und Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

 

Ob für die Wege zur Arbeit, um die Kids in den Kindergarten und zur Schule zu bringen, um größere Einkäufe zu erledigen oder für Ausflüge und Urlaubsfahrten:

Anzeige

In sehr vielen deutschen Haushalten ist mindestens ein Auto vorhanden. Es gibt zwar vielerorts gut ausgebaute Netze der öffentlichen Verkehrsmittel und diverse Modelle wie Carsharing und Mitfahrzentralen.

Aber auf ein eigenes Auto können oder wollen viele trotzdem einfach nicht verzichten. Doch die Anschaffung eines Autos kann ein ordentliches Loch in der Haushaltskasse hinterlassen. Viele Käufer entscheiden sich deshalb für einen Gebrauchten.

Damit dabei nichts schiefgeht, stellen wir einen zweiteiligen Ratgeber mit Infos und Tipps zum Gebrauchtwagenkauf zusammen:

Hier im 1. Teil geht es um grundsätzliche Fragen und um die Autosuche im Internet.

Der 2. Teil wird sich mit den Themen Kostencheck, Probefahrt, Finanzierung und Kaufvertrag beschäftigen.

 

Neu- oder Gebrauchtwagen?

Neufahrzeuge verzeichnen in den ersten Jahren den größten Wertverlust. Allein im ersten Jahr sinkt der Wert um bis zu ein Drittel. Nach fünf Jahren hat sich der Fahrzeugwert ungefähr halbiert. Je nach Automarke, Modell und Ausstattung kann sich der Wertverlust zwar ein wenig anders gestalten, diese Durchschnittswerte bieten aber eine grobe Orientierungshilfe.

Für diejenigen, die sich prinzipiell auch einen Neuwagen leisten könnten, ist der Wertverlust ein wesentlicher Grund, sich für einen Gebrauchten zu entscheiden. Allerdings muss der Gebrauchte gar nicht zwangsläufig günstiger sein. Wer einen jungen Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung sucht, muss mitunter tief in die Tasche greifen.

Entscheidet er sich hingegen für einen Neuwagen, kann er nicht nur die Motorisierung und die Farbe auswählen. Stattdessen kann er auch mitbestimmen, welche Ausstattung der Wagen haben soll. Lässt er Extras, die er nicht braucht, weg, sinkt der Preis. Gleichzeitig gibt es immer wieder Rabattaktionen, bei denen Neufahrzeuge deutlich unter dem Listenpreis angeboten werden.

Bei einigen Autohäusern und Neuwagenportalen kann der Käufer zudem Nachlässe aushandeln. Letztlich kann der Neuwagen dadurch genauso viel kosten oder sogar günstiger sein als ein Gebrauchter.

Anders sieht es aus, wenn das Budget knapp bemessen ist. Hier führt meist kein Weg an einem älteren Gebrauchten vorbei. Bei einem älteren Gebrauchten hält sich der Wertverlust in der Folgezeit in Grenzen.

Ist das Auto technisch gut in Schuss und wurde es pfleglich behandelt, lässt sich für kleineres Geld durchaus ein solides und zuverlässiges Fahrzeug finden. Die Gefahr, dass schon bald größere Reparaturen anfallen, ist zwar gegeben. Dass etwas kaputtgeht oder nicht richtig funktioniert, lässt sich aber auch bei einem Neuwagen nicht ausschließen.

 

Autohaus oder Privatverkäufer?

Die nächste Frage, die sich stellt, ist, ob das Auto bei einem Händler oder von Privat gekauft werden soll. Für den Privatverkäufer spricht der günstigere Preis. Hat der Verkäufer das Auto selbst gefahren, kann er außerdem über seine Erfahrungen berichten.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  11 Fragen zum Ehevertrag, 2. Teil

Kennt sich der Käufer einigermaßen mit Autos aus oder hat der Privatverkäufer nichts dagegen, dass der Käufer das Auto kurz in einer Werkstatt oder vom TÜV durchschauen lässt, kann ein Privatkauf eine gute Sache sein. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer ein Auto sucht, das er ausschlachten oder an dem er selbst noch schrauben möchte.

Im Autohaus ist ein Auto teurer, der Kauf dafür aber auch sicherer. So muss ein gewerblicher Autoverkäufer für Sachmängel haften. Sachmängel sind Defekte, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren. Die gesetzliche Frist für die Sachmängelhaftung beträgt zwei Jahre.

Bei einem Gebrauchtfahrzeug kann der Händler im Rahmen des Kaufvertrags aber mit dem Käufer vereinbaren, dass die Haftung für Sachmängel auf ein Jahr verkürzt wird. Generell gilt, dass die Beweislast in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf beim Händler liegt. Erst ab dem siebten Monat muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

Viele Autohändler bieten außerdem eine sogenannte Gebrauchtwagengarantie an. Sie soll Schäden abdecken, die nicht unter die Sachmängelhaftung fallen. Teilweise ist die Gebrauchtwagengarantie schon im Kaufpreis enthalten, teilweise wird sie gesondert in Rechnung gestellt.

Da die Bedingungen und der Umfang von solchen Garantien aber sehr unterschiedlich sind, sollte der Käufer genau prüfen, ob sich ein Aufpreis für die Zusatzgarantie in seinem Fall tatsächlich lohnt.

Extra-Tipp:

Vor allem bei recht alten Autos mit einer hohen Laufleistung versuchen einige Händler die Sachmängelhaftung zu umgehen, indem sie die Fahrzeuge als „ausschließlich für Export oder an Gewerbe“ deklarieren.

Ein privater Käufer kann ein solches Auto natürlich trotzdem kaufen und in Deutschland zulassen und fahren. Allerdings kann er den Verkäufer nicht in die Pflicht nehmen, wenn Mängel und Schäden auftauchen. Auf einen vertraglichen Ausschluss oder eine Verkürzung der Sachmängelhaftung sollte sich der Käufer deshalb auf keinen Fall einlassen.

 

Die Autosuche im Internet

Um nach einem Auto zu suchen, können die Händler im Umkreis abgeklappert und die Kleinanzeigen in der Zeitung studiert werden. Wesentlich einfacher und bequemer gestaltet sich die Suche aber im Internet.

Neben zahlreichen Internetseiten mit privaten und gewerblichen Inseraten gibt es Portale, die sich speziell Gebrauchtwagen und anderen Fahrzeugen widmen. Dabei lassen sich diese Portale in zwei Gruppen einteilen:

  • Vermittlungsportale:

Die klassischen Vermittlungsportale sind Internetseiten mit eigenen Datenbanken. In diesen Datenbanken sind Gebrauchtwagen aller Art, die zum Verkauf stehen, eingetragen. Die Angebote können sowohl von gewerblichen Händlern als auch von Privatverkäufern stammen. Der Käufer, der ein Auto sucht, kann ebenfalls ein Kaufgesuch veröffentlichen.

  • Meta-Suchmaschinen:

Die sogenannten Meta-Suchmaschinen sind Portale, die keine eigenen Datenbanken haben. Stattdessen durchsuchen sie andere Internetseiten nach passenden Gebrauchtwagenanzeigen. Der Käufer muss dadurch nicht alle Anzeigen- und Vermittlungsportale einzeln aufrufen, sondern kann sich von der Meta-Suchmaschine eine Übersicht anzeigen lassen. Klickt der Nutzer dann eine Anzeige an, wird er automatisch auf die Internetseite weitergeleitet, auf der die Anzeige steht.

Besucher lesen auch gerade folgenden Beitrag:  IGeL-Verzichtserklärung beim Arzt - Infos und Tipps

Beiden Varianten von Gebrauchtwagenportalen ist gemeinsam, dass der Käufer verschiedene Suchparameter einstellen kann. So kann er neben der Marke und dem Modell beispielsweise auch das Baujahr, die Motorisierung, den Kilometerstand, die Farbe, die Getriebeart, den Kraftstoff, die Preisspanne, verschiedene Ausstattungsmerkmale und den Standort des Fahrzeugs angeben. In der Ergebnisliste werden ihm dann nur die Autos angezeigt, die zu seinen Kriterien passen.

Mehr Tipps, Anleitungen und Vorlagen für Verträge:

Anzeige

Thema: Infos und Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

 

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterverträge99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Veröffentlicht von

Autoren Profil:

Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Kommentar verfassen