Vob Mustervertrag

VOB Mustervertrag

Das Kürzel VOB steht unter Anderem für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Deutschland. Geregelt wird damit die Vergabe von Musterverträgen und Aufträgen in den Baubereich, wenn der Auftraggeber eine öffentliche Institution ist.

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Für jede Vorlage dieser Musterverträge gibt es immer auch besondere Klauseln, die ein fester Bestandteil in der Zusammenarbeit sein müssen und nach denen sich auch die Auftragsvergabe richtet.  

Die VOB besteht im Grunde aus drei verschiedenen Teilen, mit denen die „Auftragsvergabe“ geregelt wird.

1.)     Im ersten Teil befinden sich die allgemeinen Beschreibungen bzw. Bedingungen, an die man sich halten muss, wenn man einen Auftrag aus öffentlicher Hand vergeben möchte. Zu den bekanntesten „Bedingungen“ aus diesem Abschnitt gehört sicher auch, dass vor allem große Bauaufträge immer auch öffentlich ausgeschrieben werden müssen, damit sich die einzelnen „Betriebe“ dafür mit einem Angebot bewerben können. Für die „Ausschreibung“ an sich gibt es mehrere Varianten, die sich vor allem nach der „Größe“ des Auftrages und dem „regionalen“ Umfang richten.

2.)     Im zweiten Teil geht es schlicht um die AGB, nach denen Bauleistungen ausgeführt werden müssen. Es geht dabei jedoch um die allgemeinen Vertragsbedingungen. Im einzelnen können natürlich immer noch weitere Vereinbarungen getroffen werden. Das passiert vor allem dann, wenn es bei der Umsetzung der Bauaufträge „Probleme“ geben kann und besondere Regelungen für besondere Situationen gefunden werden müssen. Diese Bau-AGBs  werden jedoch nicht nur von öffentlichen Auftraggebern verwendet. Auch für private Auftraggeber, können diese AGBs von Nutzen sein, wenn sie z.B. den Bau eines Eigenheims in Auftrag geben.

3.)     Im dritten Teil geht es um die „technischen“ Vertragsbedingungen für die jeweiligen Bauleistungen. Diese sind ebenfalls als „DIN-Normen“ in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Die DIN 18299 zum Beispiel regelt im Allgemeinen, was bei Bauarbeiten aller Art zu beachten ist. Aber es gibt natürlich auch „spezielle“ Normen, die nicht auf „jedes“ Bauwerk zutreffen. So regelt die DIN 18300 die Erdarbeiten, während in der DIN 18338 die Dachdeckerarbeiten genauer geregelt werden.

Sicher werden private Auftraggeber sicher keine öffentliche „Ausschreibung“ veranstalten, wie eine Behörde, die in gewisser Weise auch dazu verpflichtet ist. Allerdings ist die Nutzung der so genannten VOB/B, also der zweite Teil der VOB doch recht weit verbreitet. Wer sich in nächster Zeit einen Hausbau plant, sollte sich diese „AGBs“ ggf. doch noch mal etwas genauer ansehen.

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