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Mustervertrag Minijob E-Mail

Mustervertrag Minijob

Einen Mustervertrag für einen Minijob haben sicher viele Menschen schon einmal in der Hand gehabt. Für „Arbeitgeber“ die sich vielleicht mit einer kleinen Ich-AG oder etwas Ähnlichem selbstständig gemacht haben, ist es jedoch sehr schwierig eine entsprechende „Vorlage“ für die „Musterverträge“ zusammenzustellen. Hier gibt es deshalb mal eine „To-Do-Liste“:

1)       Betriebsnummer beim Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur beantragen. Damit meldet man sich quasi bei den Behörden als „Arbeitgeber“ an. Kosten oder Verpflichtungen entstehen dabei nicht.

2)       Als nächstes muss man den „Minnijobber“ bei der Knappschaft anmelden. Dabei sind die Personalien und die Sozialversicherungsnummer, sehr wichtige Dinge, die man angeben muss. Wer sich zu „unsicher“ im Umgang mit diesem Amt ist, kann diese „Anmeldung“ auch von einem Steuerberater oder vergleichbaren Dienstleistern erledigen lassen. Die Kosten sollten dabei ca. 50,- Euro brutto nicht übersteigen.

3)       Für den Mustervertrag bei einem Minijob muss man natürlich auch „monatliche“ Gehaltsabrechnungen erstellen. Das gilt vor allem dann, wenn der Minijobber regelmäßig für den Betrieb tätig wird. Bei kurzfristigen Beschäftigungen ist das aber mindestens 1x nötig. Weil man für diese „Lohnabrechnung“ eine bestimmte Software benötigt und das ganze für so manchen „Arbeitgeber“ zu viel sein kann, gibt es Unternehmens- und Steuerberater, die so eine Abrechnung erstellen. Pro Abrechnung, sollte man dabei jedoch nicht mehr als ca. 20,- Euro Brutto ausgeben.

4)       In einem „Minijob“ zahlt man dann ja als „Arbeitgeber“ alleine für die „Sozialversicherungen“. Bei der „Rentenversicherung“ sind dass 15% des Brutto-Gehaltes. Allerdings kann ein „Arbeitnehmer“ auch noch auf einen Teil seines Gehaltes verzichten in dem er noch die „fehlenden“ 4,9% vom Brutto-Gehalt zur Rentenversicherung beisteuert. Als Arbeitgeber muss man sich dieses vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen lassen. Ob das gemacht werden soll, muss der Mitarbeiter selbst entscheiden. Dann kürzt man das Brutto-Gehalt um 4,9% und schickt das Geld, mit den jeweiligen Arbeitgeber-Abgaben, an die Knappschaft.

5)       Die gesamten Kosten für einen Minijob, die man zu dem Gehalt an die Sozialversicherungsträger zahlen muss, liegen derzeit bei 30% des Brutto-Gehaltes. Also wer einen Mitarbeiter mit einem festen Gehalt von 400,- Euro beschäftigen möchte, muss noch mit 120,- Euro zusätzlichen Sozialabgaben rechnen. Damit wäre eigentlich auch schon alles „Wissenswerte“ für Arbeitgeber gesagt, die sich einmal vornehmen möchten, geringfügig beschäftigte einzustellen. Für geringfügig beschäftigte im Privathaushalt, müssen die „Arbeitgeber“ jedoch nur 5% des Bruttolohnes als „Rentenversicherungsbeitrag“ bezahlen.


 

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