Wann ist ein Ehevertrag ratsam?

Wann ist ein Ehevertrag ratsam? 

Wer verliebt vor den Traualtar tritt, malt sich die gemeinsame Zukunft rosarot aus. Bei all dem Glück und der Freude verschwendet natürlich kaum ein frischgebackenes Ehepaar auch nur einen Gedanken daran, dass die Ehe möglicherweise scheitern könnte.

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Deshalb steht auch ein Ehevertrag oft nicht zur Debatte. Genau dies kann sich später allerdings als großer Fehler erweisen. Zunächst einmal kümmert sich der Gesetzgeber darum, welche vermögensrechtliche Beziehung nach einer Eheschließung besteht. 

Grundsätzlich treten Eheleute nämlich in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein.

Die Vermögen der beiden Ehepartner bleiben dadurch zwar voneinander getrennt. Kommt es zu einer Scheidung, muss jedoch der Vermögenszuwachs, der während der Ehe erzielt wurde, ausgeglichen werden.

Möchten die Eheleute davon abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen treffen, wird ein Ehevertrag notwendig. Dabei sollte ein Ehevertrag keinesfalls als Zeichen für mangelndes Vertrauen verstanden werden. Stattdessen regelt er lediglich wesentliche Aspekte für den Fall, dass das Eheleben doch nicht funktioniert, und kann so möglicherweise einen unschönen Rosenkrieg verhindern.

Aber wann genau ist ein Ehevertrag ratsam?:   

Unterschiedliche Vermögensverhältnisse oder eine selbstständige Tätigkeit

Die Geschichte vom sehr wohlhabenden Unternehmer oder der reichen Erbin, die sich in eine Person aus einfachsten Verhältnissen verlieben, klingt zwar toll, kommt im wahren Leben aber vermutlich nicht allzu oft vor. Häufiger dürfte sein, dass sich die Vermögensverhältnisse im Laufe der Zeit ändern, beispielsweise durch eine Erbschaft, die Auszahlung einer Versicherungsleistung oder einen satten Gewinn aus einer Geldanlage.

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehevertrag immer dann ratsam ist, wenn die finanziellen Verhältnisse von Anfang an sehr unterschiedlich sind oder wenn einer der beiden Ehepartner einen deutlichen Vermögenszuwachs erwartet. Aus § 138 Abs. 1 BGB leitet sich zwar ab, dass der finanziell Schwächere in gewissem Maße vor extremen Benachteiligungen geschützt ist.

Allerdings gilt dies nur, wenn die Belastungen einseitig und tatsächlich unzumutbar sind. Die Eheleute, und vor allem der finanzielle schwächere Partner, sollten deshalb sehr genau überlegen, in welchem Umfang sie bereit sind, per Ehevertrag auf ihre gesetzlichen Rechte zu verzichten. Sinnvoll ist ein Ehevertrag außerdem dann, wenn einer der beiden Ehepartner selbstständig tätig ist.

Im Ehevertrag kann nämlich vereinbart werden, dass das Unternehmen beim Zugewinnausgleich unberücksichtigt bleibt. Gibt es eine solche Vereinbarung nicht, muss im Fall einer Scheidung auch der gestiegene Unternehmenswert ausgeglichen werden.  

Verschiedene Staatsangehörigkeiten oder ein Umzug ins Ausland

Ratsam ist ein Ehevertrag auch dann, wenn einer oder beide Ehepartner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder wenn das Ehepaar plant, ins Ausland zu ziehen. Durch den Ehevertrag kann festgelegt werden, welches Scheidungsrecht im Ernstfall angewendet werden soll.

Anders als oft angenommen, greift bei einer Scheidung nämlich nicht automatisch das Recht des Landes, in dem die Ehe geschlossen wurde. Ist ein deutsches Paar beispielsweise ausgewandert und lebt schon längere Zeit im Ausland, erfolgt die Scheidung nach dem dort geltenden Recht.

Dies wiederum kann sich zum einen auf den Ablauf des Scheidungsverfahrens als solches auswirken.

Ein Beispiel hierfür ist die Trennungsphase vor der Scheidung, für die ein deutlich längerer Zeitraum vorgeschrieben sein kann als in Deutschland. Zum anderen können sich Auswirkungen auf die finanziellen Folgen ergeben. So ist der Zugewinnausgleich in einigen Ländern komplett anders geregelt als hierzulande, in anderen Ländern gibt es so etwas überhaupt nicht.

Bei Paaren mit unterschiedlichen Nationalitäten ist im Fall einer Scheidung ebenfalls das Land maßgeblich, in dem das Paar überwiegend gelebt hat, sofern es keine anderen ehevertraglichen Regelungen gibt. Sinnvoll ist zudem, Vereinbarungen zum Erbrecht in den Ehevertrag aufzunehmen. Andernfalls kann hier nämlich ebenfalls ausländisches Recht Anwendung finden und vor allem wenn Grundbesitz im Ausland vorhanden ist, ist der Ärger oft vorprogrammiert.    

Kinder

Möchte das frischgebackene Ehepaar eine Familie mit Kindern gründen, kann der Ehevertrag für den Partner sehr wichtig werden, der die Kinder betreut. Meist ist dies die Mutter. Nach der Reform des Unterhaltsrechts besteht in aller Regel nur solange Anspruch auf den vollen Betreuungsunterhalt, bis das Kind seinen dritten Geburtstag feiert.

Danach wieder in den Beruf einzusteigen, kann sich als recht schwierig erweisen, beispielsweise wenn keine durchgehende Kinderbetreuung organisiert werden kann und deshalb nur eine Teilzeitstelle, eine stundenweise Beschäftigung oder gar keine berufliche Tätigkeit möglich ist. Die Realität belegt dies recht eindeutig. So braucht fast ein Drittel aller Alleinerziehenden in Deutschland finanzielle Unterstützung in Form von Hartz IV oder Sozialhilfe.

In einem Vertrag können die Eheleute die Höhe des Unterhalts vereinbaren und individuelle Regelungen für den Versorgungsausgleich festlegen. Auch hier gilt aber wieder, dass die Vereinbarungen unwirksam sein können, wenn ein Ehepartner erheblich benachteiligt wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Ehevertrag vorsieht, dass ein Ehepartner im Fall der Scheidung komplett oder größtenteils auf Unterhaltungsleistungen verzichtet.  

Noch ein Tipp zum Schluss

Aus rechtlicher Sicht setzt ein gültiger Ehevertrag zum einen die Unterschriften beider Ehepartner und zum anderen eine notarielle Beurkundung voraus. Der Notar kann als unabhängiger Berater auch beim Erstellen des Ehevertrags helfen.

Ist der Vertrag aufgesetzt und unterschrieben, ist er aber nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt. Stattdessen kann er jederzeit geändert werden, beispielsweise wenn sich durch die Geburt eines Kindes oder die Gründung eines Unternehmens eine neue Lebenssituation ergibt.

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