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Infos und Vorlage Bürgschaftsvertrag 

Von einer Bürgschaft wird dann gesprochen, wenn sich eine Person dazu verpflichtet, für die Schuld einer anderen Person gegenüber dem Gläubiger einzustehen, wenn der Bürgschaftsnehmer diesen Verpflichtungen selbst nicht mehr nachkommen kann.

Dabei kommen Bürgschaften beispielsweise zur Absicherung von Krediten und Darlehen zum Einsatz oder auch im Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen und somit letztlich immer dann, wenn der Bürgschaftsnehmer aufgrund mangelnder oder schlechter Bonität oder eines zu geringen oder nicht sicheren Einkommens eine zusätzliche Absicherung durch einen Dritten benötigt.

Für den Bürgen bedeutet diese Verpflichtung jedoch, dass er für die Schuld des Bürgschaftsnehmers einstehen muss und zwar in der Höhe, wie sie zu dem aktuellen Zeitpunkt besteht. Bürgt eine Person beispielsweise für einen Kredit, der bereits zur Hälfte getilgt ist, muss der Bürge die verbliebene Restschuld begleichen. Grundsätzlich bedarf ein Bürgschaftsvertrag der Schriftform und wird durch die Unterschrift des Bürgen rechtskräftig. 

Angaben zur Verfahrensweise im Bürgschaftsfall 

Eine Ausnahme besteht lediglich für einen Kaufmann, denn dieser kann auch mündlich eine Bürgschaft übernehmen. Ein Bürgschaftsvertrag enthält in erster Linie Angaben zur Höhe der Bürgschaft, zur Verfahrensweise, wenn der Bürgschaftsfall eintritt sowie unter Umständen eine Auflistung der Sicherheiten, die der Bürge stellt. Dabei wird der Bürgschaftsvertrag immer zwischen dem Bürgen und dem Bürgschaftsgläubiger geschlossen, jedoch nicht zwischen Bürge und Bürgschaftsnehmer.

Wichtig für den Bürgen ist, darauf zu achten, dass sich die Bürgschaft tatsächlich nur auf einen Kredit oder einen Vertragsgegenstand bezieht und nicht eine sogenannte weite Sicherungsvereinbarung unterschrieben wird. Diese würde nämlich bedeuten, dass der Bürge nicht nur für den aktuellen Vertragsgegenstand, sondern auch für alle künftig entstehenden Ansprüche von Gläubigern, beispielsweise später abgeschlossene Kredite, haftbar gemacht werden kann.

Hier nun eine allgemeine Vorlage für einen Bürgschaftsvertrag:

 

Bürgschaftsvertrag  

 

Zwischen (Name, Vorname, Anschrift) - im Folgenden Bürge genannt -
und (Name, Vorname, Anschrift) - im Folgenden Bürgschaftsgläubiger genannt - 

wird die nachfolgende Bürgschaftsvereinbarung getroffen. 

 

§1. Gegenstand der Bürgschaft ist (der Kreditvertrag / Mietvertrag o.ä.). Der Bürge übernimmt die Sicherung der Ansprüche des Bürgschaftsgläubigers gegen (Name, Anschrift) aus dem o.g. Vertrag.

§2. Der Bürger verzichtet gemäß §770 BGB auf die Einrede der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie gemäß §771 BGB auf die Einrede der Vorausklage.

§3. Die Bürgschaft ist auf einen maximalen Betrag von xxx Euro begrenzt.

§4. Die Bürgschaft hat so lange Bestand, bis die gesicherten Ansprüche des Bürgschaftsgläubigers aus o.g. Vertrag vollständig beglichen sind, längstens jedoch bis zum xx.xx.xx.

§5. Eine Kündigung der Bürgschaft durch den Bürgen kann frühestens nach xxx erfolgen und ist an eine xx-monatige Kündigungsfrist gebunden.

Im Fall der Inanspruchnahme der Bürgschaft ist die Höhe der Bürgschaft in diesem Fall auf den Stand der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist beschränkt.

Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. 

 

Ort, Datum

Unterschrift des Bürgen

 

Thema: Infos und Vorlage für einen Bürgschaftsvertrag

 

» 1 Kommentar
1"2 Fragen"
am Freitag, 3. April 2009 17:16von Thomas
Zum Bürgschaftsvertrag hätte ich 2 Fragen: 
1. Mal angenommen, der Kredit wird vorzeitig abgelöst. Ist dann die Bürgschaft auch automatisch beendet oder muss dies zusätzlich irgendwie schriftlich erfolgen? 
2. Kann der Bürge die Bürgschaft denn vorzeitig beenden? Und was passiert dann mit dem Kredit? Läuft der genauso weiter, dann nur eben ohne Bürge?
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