Die wichtigsten Punkte im Testament

e wichtigsten Punkte, die unbedingt im Testament stehen sollten 

Es gibt zweifelsohne angenehmere Themen als den eigenen Tod. Dennoch ist es sinnvoll, zu klären, was nach dem Ableben geschehen soll und seinen letzten Willen in einem Testament festzuhalten.

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Ein Testament ist zwar keine Voraussetzung dafür, um vererben und erben zu können, denn wenn es kein Testament gibt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Aufteilung der Vermögenswerte.

Allerdings kann genau diese nicht nur zu unschönen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben führen, sondern auch so gar nicht zu den Wünschen und Vorstellungen des Erblassers passen. Damit das Testament aber wiederum gültig und rechtswirksam ist, müssen einige Bestimmungen erfüllt sein.

Worauf es bei einem Testament ankommt und welches die wichtigsten Punkte sind, die unbedingt im Testament stehen sollten, erklärt die folgende Übersicht: 

Die Form des Testaments

Grundsätzlich gibt es zwei Varianten von Testamenten, nämlich zum einen das eigenhändige und zum anderen das notarielle Testament. Grundsätzlich kann jeder sein Testament selbst verfassen und vor allem bei einem überschaubaren Vermögen und wenig komplizierten Familienverhältnissen reicht diese Variante in aller Regel auch aus.

Der Verfasser beschreibt dazu in seinem Testament schlichtweg, wer was erben soll. Entscheidendes Kriterium für die Gültigkeit des eigenhändigen Testaments ist aber neben der Volljährigkeit des Verfassers, dass das Testament tatsächlich eigenhändig, also von Hand geschrieben ist. Ein Testament, das per Computer geschrieben, ausgedruckt und anschließend lediglich handschriftlich unterschrieben ist, ist nicht gültig. Gleiches gilt für nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Bestimmungen, die ebenfalls nur dann rechtlich anerkannt werden, wenn sie handschriftlich verfasst sind.

Die einzigen Inhalte des Testaments, die nicht von Hand geschrieben sein müssen, sind der Ort und das Datum. Wer eine sehr unleserliche Schrift hat und befürchtet, dass die Erben das Testament nicht entziffern können, kann dem handschriftlichen Testament jedoch eine maschinengeschriebene Ausführung beilegen.Geht es um größere Vermögenswerte oder sind die Familienverhältnisse komplex, kann es sinnvoll sein, einen Notar einzuschalten.

Dieser setzt das Testament gegen eine bestimmte Gebühr auf. Anders als beim eigenhändigen Testament darf ein notarielles Testament, das auch als öffentliches Testament bezeichnet wird, maschinengeschrieben sein. Rechtsgültig wird das Testament dann durch de Unterschrift des Mandanten, die im Beisein des Notars erfolgt. Daneben kann aber auch ein selbstverfasstes Testament vorgelegt und durch den Notar lediglich beurkundet werden.

In diesem Fall findet jedoch in aller Regel keine erbrechtliche Beratung statt.  

Das Ehegattentestament und das Berliner Testament

Eine Sonderform des Testaments ist ein gemeinschaftliches Testament. Dieses können Ehepaare und Partner, die in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft leben, aufsetzen, Verlobte und nichtverheiratete Paare jedoch nicht. Verfasst wird ein gemeinschaftliches Testament üblicherweise als eigenhändiges Testament.

Dabei reicht es aus, wenn ein Partner den Text von Hand schreibt und der andere Partner das Testament nur noch handschriftlich unterschreibt. Durch ein solches Testament legen die beiden Partner wechselseitig bindende Regelungen fest, die zu Lebzeiten jederzeit noch verändert werden können. Verstirbt einer der Partner, werden die Verfügungen jedoch rechtskräftig und verbindlich, Änderungen sind dann nicht mehr möglich. 

Das sogenannte Berliner Testament ist die häufigste Form eines gemeinsamen Testaments. Die beiden Partner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein, um den überlebenden Partner auf diese Weise finanziell abzusichern. Erst wenn auch der zweite Partner verstorben ist, wird das Vermögen an die Kinder, an Verwandte oder an sonstige Begünstigte vererbt.  

Überschrift, Datum und Ort

Ein Testament kann beim Notar oder beim zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Genauso ist aber auch möglich, das Testament zu Hause aufzubewahren, sowohl offen als auch verschlossen. Sinnvoll ist dann aber, das Schriftstück eindeutig als Testament oder letzten Willen zu kennzeichnen, damit es im Ernstfall tatsächlich auch als solches erkannt wird.

Unbedingt empfehlenswert ist außerdem, das Testament mit Ort und Datum zu versehen. Grundsätzlich ist ein Testament auch ohne diese Angaben gültig. Aber es kommt recht häufig vor, dass Testamente verändert werden, beispielsweise weil neue Vermögenswerte hinzukommen, bestimmte Vermögenswerte wegfallen oder der Verfasser schlichtweg seine Meinung ändert und sein Vermögen anders aufteilen möchte.

Sofern es mehrere Fassungen gibt, ist immer das Testament wirksam, das zuletzt verfasst wurde. Um dies bestimmen zu können, ist aber ein Datum äußerst hilfreich. Allerdings muss ein älteres Testament nicht zwangsläufig komplett ungültig werden, wenn ein neues Testament auftaucht.

Enthält das alte Testament nämlich beispielsweise konkrete Regelungen zu bestimmten Vermögenswerten, die im neuen Testament nicht benannt sind, können diese Verfügungen wirksam bleiben.  

Die Unterschrift

Die Unterschrift in einem Testament hat zwei entscheidende Funktionen. Zum einen sorgt sie dafür, dass das Testament überhaupt rechtswirksam ist, denn ein nicht unterschriebenes Testament hat keine Gültigkeit. Zum anderen ist sie das Element, das das Testament beendet.

Alle Zusätze, Hinweise und Kommentare, beispielsweise in Form von einem P.S., die unterhalb der Unterschrift stehen, sind rechtlich ohne Bedeutung. Die Unterschrift unter dem Testament muss von Hand erfolgen, aber nicht zwingend aus dem Vor- und Nachnamen bestehen.

Prinzipiell ist dies zwar ratsam, aber grundsätzlich ist eine Unterschrift immer dann zulässig, wenn sie eine eindeutige Zuordnung ohne Zweifel an der Identität ermöglicht.

Weiterführende Vertragsmuster, Vorlagen und Ratgeber:

 

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