Mustervertrag Arbeitnehmerüberlassung

Mustervertrag Arbeitnehmerüberlassung

Von der Zeitarbeit haben sicher schon die meisten Menschen gehört. Aber was unterscheidet einen Mustervertrag für die Arbeitnehmerüberlassung von einer Vorlage für normale Arbeitnehmer-Musterverträge?

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Dazu kommt aber auch noch die Frage, welche „Rechte“ man als Leiharbeiter hat und ab wann man ggf. darauf „hoffen“ kann, von einem Arbeitnehmer übernommen zu werden. Grundsätzlich gilt die Arbeitnehmerüberlassung als ein „erlaubnispflichtiges“ Gewerbe.

Sucht man einen Job, sollte man das auf keinen Fall mit einer gewöhnlichen „Arbeitsvermittlung“ verwechseln. Als „Leiharbeiter“ ist man immer nur gegenüber seinem Arbeitgeber also der „Zeitarbeitsfirma“ verpflichtet, die auch für die Gehaltszahlungen verantwortlich ist. Andres als in normalen Arbeitsverträgen wird man hier aber nicht direkt bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt.

Der Chef schickt einen dann ganz einfach in einen völlig fremden Betrieb, der den Chef dafür bezahlt, sich seine Mitarbeiter einmal „Ausleihen“ zu dürfen. Das Problem, bei dieser „Zeitarbeit“ ist jedoch, dass man in den meisten Fällen damit rechnen muss, dass man eben nicht andauernd von einem „fremden“ Betrieb als Arbeitskraft angefordert wird.

Das kann dazu führen, dass man im einen oder anderen Monat auch mal ganz ohne „Arbeit“ dasteht. Die „Hoffnung“ die viele Leiharbeiter haben, dass sie auch mal von so einem „Drittchef“ übernommen werden, erfüllt sich jedoch nur sehr selten. Denn für die Chefs ist die flexible „Verfügbarkeit“ von Arbeitskräften immer wichtiger geworden, so dass sie lieber einmal öfter bei einer Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter „bestellen“, als sie mit eigenen Verträgen und langen „Kündigungsfristen“ zu beschäftigen.

Anders als in vielen Branchen gibt es für die Arbeitnehmerüberlassung natürlich auch Tarifverträge, in denen auch die Vergütung für die verschiedensten Musterverträge bei einem Betrieb geregelt ist. Trotzdem muss man damit rechnen, dass man wesentlich weniger verdient, als man in einem normalen „Arbeitsverhältnis“ verdienen würde.

Ursprünglich war die Zeitarbeit sicher auch dafür gedacht, den Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, ihre zukünftigen Mitarbeiter etwas besser kennen zu lernen, bevor sie diese einstellen. Heute haben Zeitarbeitsfirmen jedoch sogar die Möglichkeit einen Mitarbeiter nur für einen Job bzw. eine „Kundenbestellung“ einzustellen und danach wieder zu entlassen.

Bei Bedarf, können diese Mitarbeiter später dann ja noch einmal eingestellt werden. Mit anderen Worten, insgesamt muss man als Leiharbeiter eine enorme Flexibilität aufbringen, die man jedoch in der Vergütung sicher nicht bemerken wird.

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