Vorlage Salvatorische Klausel

Infos und Vorlage zur Salvatorischen Klausel 

Die sogenannte Salvatorische Klausel, die sich von dem lateinischen Wort salvare für heilen oder bewahren ableitet, ist eine Vertragsklausel, die sich meist am Ende eines Vertrages findet.

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Die wesentliche Funktion der Salvatorischen Klausel besteht dabei darin, dass ein Vertrag auch dann gültig bleiben soll, wenn sich herausstellt, dass einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchführbar sind.

Hintergrund der Klausel ist §139 des Bürgerlichen Gesetzbuches, aus dem sich ergibt, dass eine Teilnichtigkeit im Zweifel dazu führen kann, dass das Rechtsgeschäft im Ganzen nichtig wird. Diese Folge kann jedoch durch die Aufnahme der Salvatorischen Klausel verhindert werden, was dann in der Praxis bedeutet, dass der abgeschlossene Vertrag trotz fehlerhafter Vertragsbestimmungen aufrecht erhalten und das Rechtsgeschäft im Interesse beider Parteien durchgeführt werden kann.

Ergänzend hierzu wird die Salvatorische Klausel häufig um die Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung erweitert. Damit ist gemeint, dass das Rechtsgeschäft den allgemein geltenden Grundsätzen unterliegt, sofern der Vertrag fehlerhafte Regelungen oder Lücken aufweist. Strenggenommen ist die Formulierung dieser Grundsätze aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich, da die Regelungen ohnehin gelten, wird jedoch zur Information und Klarstellung für beide Vertragsparteien meist eingefügt.

Absicherung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen – AGB

Zur Absicherung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Salvatorische Klausel im Regelfall nicht notwendig. Sollten die AGBs unwirksame Regelungen enthalten, greift §139 des BGB nicht, sondern an die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen und der Vertrag bleibt weiterhin gültig.

Bestimmungen zu ergänzenden Vertragsauslegungen in AGBs hingegen sind häufig unwirksam, da sie gegen das Transparenzverbot verstoßen. Hinsichtlich der Formulierung der Salvatorischen Klausel gibt es keine gesetzlichen Normen.

Hier daher eine beispielhafte Vorlage:     

„Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.“

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Thema: Infos und Vorlage Salvatorische Klausel

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