Infos zur Wohngebäudeversicherung

Die wichtigsten Infos zur Wohngebäudeversicherung 

Ein Brand, Wasser oder ein Naturereignis können nicht nur erhebliche Schäden verursachen, sondern im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein Haus nicht mehr bewohnbar ist. Ist der Hausbesitzer dann nicht entsprechend versichert, kann er schnell in eine Situation geraten, die seine Existenz bedroht.

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Für Hausbesitzer gehört die Wohngebäudeversicherung daher zu den fast unverzichtbaren Versicherungen. Aber welche Schäden übernimmt die Wohngebäudeversicherung überhaupt und worauf gilt es bei einem Vertragsabschluss zu achten?

Hier die wichtigsten Infos zur Wohngebäudeversicherung in der Übersicht: 

Welche Schäden reguliert die Wohngebäudeversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt die Risiken ab, die durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden entstehen können. Dabei schützt die Wohngebäudeversicherung aber nur das Wohngebäude als solches.

Alles, was sich im Haus befindet, also beispielsweise die Möbel, die weiteren Einrichtungsgegenstände und die persönlichen Dinge, ist nicht versichert. Tritt der Schadensfall ein, kommt die Wohngebäudeversicherung bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für alle die Maßnahmen auf, die notwendig sind, um das Wohngebäude wieder in Stand zu setzen.

Ist dies nicht mehr möglich, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. Für Hausbesitzer gehört die Wohngebäudeversicherung deshalb zu den wirklich wichtigen Versicherungen. Ist eine Immobilie finanziert, verpflichten die meisten Kreditinstitute den Immobilienbesitzer ohnehin dazu, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. 

Was gilt im Fall einer Kündigung?

Sowohl der Immobilienbesitzer als Versicherungsnehmer als auch das Versicherungsunternehmen können den Versicherungsvertrag kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist immer zum Ende eines Versicherungsjahres möglich, die Kündigungsfrist beträgt in aller Regel drei Monate.

Nach einem Schadensfall kann der Versicherungsvertrag außerdem innerhalb von einem Monat außerordentlich gekündigt werden. Der Versicherungsnehmer sollte seinen bestehenden Versicherungsvertrag aber grundsätzlich erst dann kündigen, wenn er einen anderen Versicherer gefunden und dessen Zusage erhalten hat. Ob der Versicherungsnehmer den Versicherer wechseln möchte, weil er ein attraktiveres Angebot gefunden hat oder weil er mit einer Schadensregulierung nicht einverstanden war, spielt dabei keine Rolle.

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Versicherungsnehmer davor, im Ernstfall seine eigenen vier Wände zu verlieren. Deshalb sollte der Versicherungsnehmer nicht das Risiko eingehen, ohne Versicherungsschutz dazustehen, weil er seinen bisherigen Vertrag gekündigt, aber noch keine neue Versicherung abgeschlossen hat. Handelt es sich um eine finanzierte Immobilie, bei der das Kreditinstitut zur Darlehensabsicherung im Grundbuch eingetragen ist, braucht der Versicherungsnehmer zudem das Okay der Bank. Die Bank wiederum wird der Kündigung in aller Regel erst dann zustimmen, wenn sich ein neuer Versicherer bereit erklärt hat, den Versicherungsschutz künftig zu übernehmen.

Auf jeden Fall vermeiden sollte der Versicherungsnehmer, dass sein Versicherer eine Kündigung ausspricht. Unabhängig von den Gründen, die zu der Kündigung geführt haben, wird es für den Versicherungsnehmer nämlich schwer, einen neuen Vertrag mit vernünftigen Konditionen zu bekommen. Dies liegt daran, dass sich der neue Versicherer erkundigen wird, ob, wo und in welchem Umfang bisher ein Versicherungsschutz bestand.

Eine Kündigung durch den Versicherer wird dabei üblicherweise mit hohen Risiken in Verbindung gebracht, entweder mit Blick auf mögliche Schäden oder auf das Verhalten des Versicherungsnehmers. Dies wiederum hat zur Folge, dass ein neuer Anbieter meist Risikoaufschläge in Rechnung stellen, hohe Selbstbeteiligungen verlangen oder den Versicherungsschutz schlimmstenfalls sogar verweigern wird.    

Was ist eine Elementarschadenversicherung?

Unter den Begriff Elementarschäden fallen solche Schäden, die durch die Natur verursacht werden. Damit gehören unter anderem Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck, Erdbeben oder Vulkanausbrüche zu den Elementarschäden. Welche Versicherung im Schadensfall greift, hängt von dem Schaden ab. Sturm- und Hagelschäden sowie Schäden infolge eines Blitzschlags sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Für andere Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben ist hingegen die sogenannte Elementarschadenversicherung zuständig.

Sie wird zusammen mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und erweitert den Versicherungsschutz entsprechend. Statt mit der Wohngebäudeversicherung kann eine Elementarschadenversicherung aber oft auch mit der Hausratversicherung kombiniert werden. 

Wie sinnvoll ist es, die Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadenversicherung zu erweitern?

Die Wohngebäudeversicherung ist eigentlich ein Muss für jeden Eigenheimbesitzer. Angesichts der Unwetterschäden, die in den vergangenen Jahren immer häufiger aufgetreten sind, kann es durchaus sinnvoll sein, sich für den zusätzlichen Schutz durch eine Elementarversicherung zu entscheiden. Voraussetzung ist aber zunächst einmal, dass der Versicherer überhaupt bereit ist, die Absicherung zu übernehmen. Versicherungsgesellschaften orientierten sich am Schadensverlauf in der Vergangenheit und ordnen Gebäude in Gefährdungsklassen ein, aus denen sich die Versicherbarkeit ableitet.

Die Entscheidung darüber, ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen ein Versicherungsschutz gewährt wird, trifft deshalb letztlich immer der Versicherer.  Verfügt der Hausbesitzer über eine Photovoltaikanlage, braucht er nicht unbedingt eine Wohngebäudeversicherung in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung. Stattdessen kann er neben der Wohngebäudeversicherung eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen.

Die Photovoltaikversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass die Photovoltaikversicherung prinzipiell alle Gefahren absichert. Nur die Gefahren, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag benannt sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Ist das Wohngebäude nicht fertig gestellt, sondern befindet es sich noch im Rohbau, greifen die Wohngebäude- und die Elementarschadenversicherung bei Unwetterschäden nicht. Stattdessen ist dann im Schadensfall die Bauleistungsversicherung zuständig. Die Bauleistungsversicherung reguliert allerdings nur Schäden, die die Folge von unvorhergesehenen und deutlich vom Normalwert abweichenden Wetterverhältnissen sind.

Fiel beispielsweise Regen oder Schnee in einer Menge, wie es in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht vorgekommen ist, übernimmt die Bauleistungsversicherung die entstandenen Schäden. Gab es hingegen eine kurzen, sehr heftigen Regenguss, springt auch die Bauleistungsversicherung nicht ein.

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