Infos zu Car-Sharing Mietauto und Fahrgemeinschaft

Die wichtigsten Infos zu Car-Sharing, Mietauto und Fahrgemeinschaft 

In Deutschland sind aktuell etwa 43 Millionen Autos zugelassen. In Privathaushalten wird der Pkw jedoch im Durchschnitt oft weniger als eine Stunde täglich genutzt.

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Angesichts der Kosten für unter anderem die Anschaffung, Steuern und Versicherungen, Sprit sowie Inspektionen und Reparaturen, die ein Auto auch dann verursacht, wenn es ungenutzt in der Garage steht, kann sich durchaus die Frage nach der Wirtschaftlichkeit stellen.

Ein Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad kommt sicherlich nicht für jeden in Frage. Aber mit dem Car-Sharing, dem Mietauto oder einer Fahrgemeinschaft gibt es Alternativen, die eine echte Überlegung wert sein können. Doch wie funktionieren diese Alternativen und für wen sind sie geeignet?

Hier die wichtigsten Infos zu Car-Sharing,
Mietauto und Fahrgemeinschaft in der Übersicht:
 

Das Car-Sharing

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl verschiedener Car-Sharing-Anbieter, die in über 300 Städten und Gemeinden aktiv sind. Für die Nutzer bedeutet das, dass sie durch den Verzicht auf einen eigenen Pkw Geld sparen können, ohne dabei auf den Komfort, den ein Auto nun einmal bietet, verzichten zu müssen.

Gleichzeitig fallen, abgesehen von einem möglichen Mitgliedsbeitrag, nur dann Kosten an, wenn das Fahrzeug auch tatsächlich genutzt wird. Dabei gibt es das Car-Sharing in zwei verschiedenen Varianten, nämlich zum einen als organisiertes und zum anderen als privates Car-Sharing.

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Bei einer Car-Sharing-Organisation wird der Nutzer zunächst einmal zu deren Mitglied. Je nach Geschäftsbedingungen des Anbieters werden dabei eine Aufnahmegebühr, eine Kaution oder ein monatlicher Mietgliedsbeitrag in Rechnung gestellt.

Das Mitglied kann dann auf den gesamten Fuhrpark der Organisation zurückgreifen und ein Fahrzeug entweder spontan buchen oder für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Die Buchungen sind üblicherweise per Internet oder Telefon und rund um die Uhr möglich. Bei einigen Anbietern stehen die Autos an festen Stationen, bei anderen Anbietern kann der aktuelle Standort des gebuchten Fahrzeugs online abgerufen werden.

Die Abrechnung erfolgt nach einem Tarif, der die Faktoren Zeit und Kilometer berücksichtigt. Neben Standardtarifen werden jedoch häufig auch Sondertarife angeboten, beispielsweise an Wochenenden, bei Nachtfahrten oder für Studenten. Vor der Unterschrift unter einen Vertrag sollte das künftige Mitglied jedoch abklären, wie hoch die Kosten sind und ob die Berechnung nachvollziehbar ist, ob der vorhandene Fuhrpark zu den eigenen Bedürfnissen passt und wie groß die Entfernung zu den Standorten der Fahrzeuge ist.

Außerdem sollten die Fahrzeuge rund um die Uhr gebucht werden können und es sollte eine Servicenummer geben, an die sich das Mitglied wenden kann, falls Probleme auftauchen.

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Beim privaten Car-Sharing stellen Privatpersonen ihre Fahrzeuge anderen Privatpersonen zur Verfügung. Hierfür stellen verschiedene Internetportale Plattformen bereit, wo Autobesitzer ihre Fahrzeuge registrieren und Interessenten die registrierten Fahrzeuge abrufen können. Wie teuer die Nutzung des Autos ist, entscheidet der jeweilige Autobesitzer.

Die Plattformen wiederum schließen in aller Regel eine zusätzliche Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung für die Nutzungsdauer ab, so dass der Autobesitzer seine eigene Versicherung nicht in Anspruch nehmen muss, falls etwas passieren sollte. Bei einigen Portalen läuft auch die Bezahlung über die Plattform. In diesem Fall überweist der Mieter das Geld an den Plattformbetreiber, der das Geld nach der Fahrt an den Autobesitzer weiterleitet. Vorteilhaft ist diese Variante des Car-Sharings für beide Seiten.

So kann der Autobesitzer sein Fahrzeug vermieten, wenn er es selbst nicht benötigt und dadurch seine Kosten senken. Der Mieter wiederum kann kostengünstig ein Fahrzeug nutzen, wenn Bedarf besteht. Um sich abzusichern, sollten aber vor Fahrtantritt beide Seiten ein Übergabeprotokoll unterschreiben, das eventuell vorhandene Beschädigungen dokumentiert.   

Das Mietauto

Wird nur gelegentlich ein Fahrzeug benötigt, kann auch ein Mietwagen eine sinnvolle Lösung sein. Es gibt Anbieter, bei denen gegen Zahlung eines bestimmten Jahresbeitrags Fahrzeuge zu günstigen Tages- und Wochentarifen gemietet werden können. Meist sind die Angebote aber an eine bestimmte Mindestanzahl an Buchungen gekoppelt.

Bevor die Entscheidung für einen Anbieter fällt, sollten jedoch immer die Preise miteinander vergleichen werden, denn die Unterschiede sind mitunter sehr groß. Neben dem Preis sollte jedoch immer auch auf das Kleingedruckte geachtet werden, beispielsweise im Hinblick darauf, ob und welche Versicherungen im Preis enthalten sind oder wie die Haftung im Schadensfall geregelt ist.

Gegenüber dem Car-Sharing weist das Mietauto zwei Nachteile auf. So muss ein Mietauto zum einen meist für mindestens einen ganzen Tag gemietet werden. Für eine kurze, spontane Fahrt, beispielsweise zum nächsten Einkaufscenter, lohnt sich ein Mietwagen daher im Normalfall nicht.

Zum anderen sind die Mietstützpunkte oftmals nur während der üblichen Bürozeiten besetzt, eine Buchung rund um die Uhr ist also nicht möglich.

Die Fahrgemeinschaft

Vor allem für Berufspendler können sich Fahrgemeinschaften buchstäblich auszahlen. In vielen Städten und Gemeinden gibt es sogenannte Pendlernetze, aber auch über diverse Internetportale können Mitfahrgelegenheiten angeboten und gesucht werden. Wichtig ist jedoch, im Vorfeld zu klären, wie die Kostenerstattung geregelt wird. So können sich Fahrer und Mitfahrer beispielsweise auf eine Pauschale pro Fahrt einigen oder die Kosten anhand des Tankbelegs aufteilen.

Möglich ist aber auch eine detaillierte Kostenaufschlüsselung, die neben den Spritkosten auch Nebenkosten wie Versicherung, Steuer, Wertverlust und Wartungs- sowie Reparaturkosten berücksichtigt.

Kommt es zu einem Schadensfall, greift je nach Unfallverursacher die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autohalters oder des Unfallgegners.

Dabei sichert die Kfz-Haftpflichtversicherung sowohl das Fahrzeug als auch die Insassen ab. Auf dem Weg zur oder von der Arbeit ist zusätzlich dazu außerdem der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Sozialversicherung gegeben.

Wichtig für Mitfahrer ist jedoch eine private Haftpflichtversicherung. Sie kommt beispielsweise dann auf, wenn ein Mitfahrer ein Getränk im Auto verschüttet und so die Sitze ruiniert oder durch unachtsames Öffnen der Tür beim Aussteigen einen Schaden verursacht.

Aus steuerlicher Sicht hat die Fahrgemeinschaft den gleichen Status wie eine Fahrt mit dem eigenen Auto, einem öffentlichen Verkehrsmittel oder jeder anderen Variante. Ein Arbeitnehmer erhält die Entfernungspauschale nämlich in Abhängigkeit zur Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, wie und womit er diesen Weg zurücklegt, spielt keine Rolle.

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