Fragen zum Markenrecht

Die wichtigsten Fragen zum Markenrecht 

Das Kennzeichenrecht, das Bestandteil des gewerblichen Rechtschutzes ist, schließt das Markenrecht mit ein. Die Absicht des Markenrechts wiederum liegt in erster Linie darin, Produktbezeichnungen im geschäftlichen Verkehr zu schützen, wobei Markenrechte auf nationaler, auf europäischer und auf internationaler Ebene bestehen können und es folglich nationale Marken, EU-Marken und IR-Marken gibt.

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Durch den Eintrag einer Marke sichert sich der Inhaber die Rechte an dieser Bezeichnung und kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn seine Rechte durch Dritte verletzt werden.

Im Folgenden nun die wichtigsten Fragen und Antworten zum deutschen Markenrecht:

•        Was ist eine Marke?

Bei einer Marke handelt es sich um ein Zeichen, das es ermöglicht, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens eindeutig von dem Angebot anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Schutzfähig sind insofern Wörter und Personennamen, einzelne Buchstaben und Zahlen, Grafiken, Hörzeichen sowie Zeichen in dreidimensionalen Gestaltungen oder besonderen Farben und Farbzusammenstellungen. Voraussetzung ist aber, dass das Zeichen grafisch dargestellt werden kann.

•        Wie wird eine Marke angemeldet?

Die Anmeldung einer Marke erfolgt durch ein Formular, das das Deutsche Patent- und Markenamt herausgibt. Neben der Darstellung der Marke müssen die Identität des Anmeldenden angegeben sowie eine Aufstellung der Waren und Dienstleistungen in Klassen, die zusammen mit der Marke eingetragen werden sollen, eingereicht werden.

•        Wer kann Inhaber einer Marke sein?

Natürliche, juristische und rechtsfähige Personengesellschaften kommen als Inhaber einer Marke in Frage. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann dann Inhaber einer Marke sein, wenn die Angabe von mindestens einem vertretungsberechtigten Gesellschafter mit Name und Anschrift vorliegt.

Zudem kann auch jede Privatperson Inhaber einer Marke sein, denn ein Geschäftsbetrieb muss nicht vorhanden sein. 

•        Wie verläuft die Prüfung?

Grundsätzlich gilt im Markenrecht der Prioritätsgrundsatz und das Patentamt überprüft nur, ob keine Schutzhindernisse bestehen und die Marke sich generell für einen Eintrag eignet. Schutzhindernisse sind dann gegeben, wenn die Marke keine grafische Darstellung ermöglicht oder über keine Unterscheidungskraft verfügt, weil sie kein Zeichen, sondern lediglich eine Beschreibung ist.

Liegen keine Schutzhindernisse und keine formalen Fehler vor, wird die Marke eingetragen und die Veröffentlichung des Eintrags veranlasst. Stellt sich nach dem Eintrag allerdings heraus, dass ein anderer Inhaber über ältere Rechte verfügt, kann dieser die Löschung des neuen Eintrags erzwingen.

•        Wie lange ist der Eintrag gültig?

Die Marke ist ab dem Anmeldetag geschützt und dieser Schutz bleibt zehn Jahre lang bestehen, wobei es möglich ist, die Schutzdauer kontinuierlich um weitere zehn Jahre zu verlängern.

Zeitgleich beginnt mit der Eintragung eine fünfjährige Frist für den Beginn der Benutzung. Nutzt der Inhaber seine Marke nicht, kann ein Konkurrent die Löschung der Marke nach Ablauf dieser Frist beantragen.

•        Ist der Eintrag gebührenpflichtig?

Zunächst wird bei der Anmeldung eine Pauschalgebühr erhoben, die den Beitrag für die Druckkosten bei der Veröffentlichung der Marke im Markenblatt, die Eintragung in das Register sowie das Erfassen von drei Waren- oder Dienstleistungsklassen beinhaltet. 

Wird ein Antrag auf eine beschleunigte Prüfung gestellt oder sollen weitere Klassen erfasst werden, werden zusätzliche Gebühren fällig. Bezahlt werden muss die Gebühr innerhalb von drei Monaten, ansonsten verfällt die Anmeldung.

Soll der Eintrag einer Marke verlängert werden, wird eine Verlängerungsgebühr in Rechnung gestellt und auch Widersprüche gegen Eintragungen sind kostenpflichtig.

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