Doppelversicherungen vermeiden – Infos und Tipps

Doppelversicherungen vermeiden – Infos und Tipps

Viele Versicherungen sind wichtig und nützlich, andere Versicherungen sogar unverzichtbar. Aber es lohnt sich, immer mal wieder zu prüfen, ob die bestehenden Versicherungen in dieser Form wirklich noch benötigt werden und ob es bei anderen Versicherern nicht attraktivere Angebote gibt.

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Denn um sich im Konkurrenzkampf zu behaupten, bringen die Versicherer regelmäßig neue Tarifmodelle auf den Markt. Andererseits ist es nicht möglich, wirklich jedes nur erdenkliche Risiko abzusichern. Und es gibt Versicherungen, die überflüssig sind oder sich einfach nicht lohnen.

Außerdem können sich die Lebensumstände ändern, beispielsweise durch einen Zusammenzug mit dem Partner oder durch eine Heirat. Dies wiederum kann dazu führen, dass bestimmte Versicherungen gleich in zweifacher Ausführung vorhanden sind. Doch wie lassen sich Doppelversicherungen vermeiden?

Hier Infos und Tipps dazu!:

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten und sinnvollsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seine Arbeitskraft infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls verliert. Kann der Versicherungsnehmer nicht mehr arbeiten, kann er zwar eine Erwerbsminderungsrente erhalten.

Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür sehr streng und die Rentenhöhe gering. Auch andere Sozialleistungen sind an viele Bedingungen geknüpft und das Geld wird bestenfalls reichen, um gerade so über die Runden zu kommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt im Versicherungsfall eine monatliche Rente in der vereinbarten Höhe.

Damit ist der Versicherungsnehmer wenigstens vor den finanziellen Folgen im Krankheitsfall geschützt. Insgesamt sollte der Versicherungsnehmer eine solche Versicherung aber möglichst früh abschließen. Denn je jünger er ist, desto geringer sind die Beiträge. Wichtig ist außerdem, die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Wenn der Versicherungsnehmer hier schummelt, kann die Versicherung die Leistung schlimmstenfalls verweigern. Und der Versicherungsnehmer sollte tatsächlich nur eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Kombiprodukte, die die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geldanlagen verbinden, sind oft viel zu teuer und bieten häufig nur in einem Bereich einen wirklich guten Schutz.

Übrigens: Eine Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie bezahlt zwar auch eine monatliche Rente, aber deckt nur den Verlust der Arbeitsfähigkeit infolge eines Unfalls ab. Kann der Versicherungsnehmer wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten, was weitaus häufiger vorkommt, greift die Unfallversicherung nicht.

Daher ist die Unfallversicherung letztlich nur dann eine Alternative, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt.

 

Die Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gehört zweifelsohne zu den wichtigen Versicherungen. Sie springt ein, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zufügt.

Dabei übernimmt die Haftpflichtversicherung sowohl Sachschäden als auch Personenschäden und Vermögensschäden. Pro Haushalt reicht eine Haftpflichtversicherung aber aus. Zieht der Versicherungsnehmer mit seinem Partner in eine gemeinsame Wohnung, können die beiden bestehenden Haftpflichtversicherungen zu einem sogenannten Partnervertrag zusammengelegt werden.

Der Versicherungsbeitrag ist dadurch günstiger als bei zwei separaten Verträgen. Laufen die Versicherungen bei zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, wird in aller Regel der ältere Vertrag fortgeführt. Der Partner wird in diesen Vertrag aufgenommen und kann seinen Vertrag kündigen.

Der Familienstand spielt dabei keine Rolle. Ob die beiden Partner verheiratet sind oder ob nicht, ist egal. Entscheidend aus Sicht der Versicherung ist ausschließlich die gemeinsame Adresse.

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Die Hausratversicherung

Ob eine Hausratversicherung notwendig und sinnvoll ist, hängt vom Wert der Einrichtungsgegenstände und der Wohnsituation ab. Bei der ersten eigenen Wohnung, die überschaubar und mit eher kostengünstigen Möbeln eingerichtet ist, kann auf die Hausratversicherung oft verzichtet werden.

Gleiches gilt, wenn keine teureren Gegenstände wie beispielsweise Elektrogeräte, Fahrräder oder Wertsachen vorhanden sind. Möchte der Versicherungsnehmer seinen Hausrat versichern, sollte er darauf achten, dass der Deckungsumfang zum Bedarf passt.

Die Deckung sollte also weder zu knapp bemessen noch zu hoch angesetzt sein. Wie bei der Haftpflichtversicherung gilt außerdem auch bei der Hausratversicherung, dass pro Wohnung nur ein Vertrag notwendig ist. Zieht ein Paar zusammen, kann es den jüngeren Versicherungsvertrag also kündigen.

 

Die Kfz-Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Teil- und die Vollkaskoversicherung hingegen sind freiwillige Absicherungen.

Sie machen Sinn, wenn das Fahrzeug neu oder wertvoll ist. Gibt es in einem Haushalt mehrere Fahrzeuge, sollte der Versicherungsnehmer prüfen, ob Rabatte gewährt werden, wenn alle Fahrzeuge beim selben Versicherungsunternehmen versichert werden. Nach einem Umzug lohnt sich außerdem die Kontrolle der sogenannten weichen Faktoren. Reduziert sich beispielsweise die jährliche Fahrleistung oder parkt das Auto künftig in einer abgeschlossenen Garage, kann dies den Versicherungsbeitrag senken.

Zieht der Versicherungsnehmer mit seinem Partner zusammen und nutzt auch der Partner das Fahrzeug, sollte er daran denken, den Partner in den Vertrag aufzunehmen. Ist im Versicherungsvertrag nur der Versicherungsnehmer als alleiniger Fahrer vermerkt, kann es sonst im Schadensfall Probleme geben.

 

Die Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in den vergangenen Jahren zwar den Leistungsumfang reduziert und in vielen Bereichen muss der Versicherte teils satte Zuzahlungen leisten. Trotzdem ist sichergestellt, dass der Versicherte alle Maßnahmen und Behandlungen bekommt, die aus medizinischer Sicht notwendig und sinnvoll sind.

Krankenzusatzversicherungen versprechen, den Versicherungsschutz zu erweitern, beispielsweise wenn es um die Kosten für Zahnersatz, alternative Heilmethoden, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Unterbringung im Einzelzimmer geht. In der Praxis lohnen sich viele Krankenzusatzversicherungen aber nicht.

Denn oft ist der Versicherungsschutz erst nach mehrjährigen Wartezeiten gegeben und wenn der Versicherungsnehmer den monatlichen Beitrag zur Seite legt, hat er am Ende der Wartezeit mitunter nicht viel weniger zusammengespart als die Versicherung bezahlen würde. Wenn der Versicherungsnehmer mit einer Krankenzusatzversicherung liebäugelt, sollte er also sehr genau prüfen, was er unter welchen Bedingungen für sein Geld bekommt.

 

Die Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung springt ein, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und übernimmt die Anwalts- und die Verfahrenskosten. Typische Verträge enthalten dabei meist eine Absicherung in den Bereichen Berufsrecht, Verkehrsrecht und Privatrecht. Zum Privatrecht gehören beispielsweise das Vertrags-, das Sozial-, das Familien-, das Erb- und das Steuerrecht.

Allerdings sollte der Versicherungsnehmer die Vertragsbedingungen genau lesen, denn oft sind bestimmte Rechtssachen ausgeschlossen oder die Versicherung greift erst nach einer gewissen Wartezeit. Zudem ist eine Rechtsschutzversicherung nicht immer wirklich notwendig.

Ist der Versicherungsnehmer beispielsweise Mitglied in einer Gewerkschaft, einem Mieterverein oder einem Automobilclub, sind die entsprechenden Rechtsbereiche oft bereits abgesichert. Bei der Rechtschutzversicherung gilt wie bei der Haftpflicht- und der Hausratversicherung: Wenn zwei Haushalte zusammengelegt werden, kann der Partner in den älteren Vertrag aufgenommen und der jüngere Versicherungsvertrag gekündigt werden.

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Die Reiseversicherung

Die Reiseversicherungen umfassen mehrere Versicherungsprodukte. Hierzu gehört beispielsweise die Reiserücktrittskosten-, die Reiseabbruch- oder die Reisegepäckversicherung. Oft werden Reiseversicherungen bei der Reisebuchung abgeschlossen und beziehen sich dann auch nur auf diese eine Reise.

Kostengünstiger ist es aber meist, wenn eine Reiseversicherung gesondert abgeschlossen wird. Verreist der Versicherungsnehmer häufiger, ist eine Jahrespolice die kostengünstigste Alternative. Generell sollte der Versicherungsnehmer aber prüfen, ob er die Reiseversicherung überhaupt braucht. Hat er beispielsweise eine Kreditkarte oder ist er Mitglied in einem Automobilclub, ist der Reiseversicherungsschutz oft bereits in ausreichendem Umfang vorhanden.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya & Christian Gülcan, Gründer und Unternehmer in B2B & B2C Gewerbe, mit ca. 30 Jahren Erfahrung als Vertragspartner unterschiedlicher Branchen, Betreiber/in und Redakteur/in dieser Webseite, schreiben hier Wissenwertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Verträge, Schriftverkehr und Recht. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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